Antrag Nr. 15-0574/2021:
Ausführung Nebenanlagen Hochbahnsteig Ungerstraße

Inhalt der Drucksache:

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Ausführung Nebenanlagen Hochbahnsteig Ungerstraße

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:


Vor dem Hintergrund, dass die grundlegenden Erwägungen und Beschlüsse des Bezirksrates zur Positionierung des Hochbahnsteiges Ungerstraße offensichtlich keine Berücksichtigung bei der Planfeststellung finden werden bzw. gefunden haben, wünscht der Bezirksrat folgende Änderungen bzgl. der Nebenanlagen:
1. Die Bauausführung der neu anzulegenden Radwege erfolgt in Asphalt statt Pflaster.


2. Der stadtauswärtsführende Radweg soll zwischen der Röttgerstraße und der Steigertahlstraße 2 m breit werden. Ab der Steigertahlstraße ist er, wegen seiner Benutzbarkeit in beide Fahrtrichtungen, in einer Breite von 2,40 m zu bauen.


3. Der stadteinwärtsführende Radweg wird ebenfalls 2 m breit gebaut. Insbesondere im Bereich der Grünfläche vor dem Fred-Grube-Platz ist dies auch technisch ohne aufwändige Umplanung möglich.


4. Die aus den Punkten 3. und 4. resultierende Verschiebungen innerhalb des Anteils der verschiedenen Verkehrsarten an den Querschnittsbreiten, sollen im Zweifel zulasten der Fahrbahn gehen. Keinesfalls, sollen die ohnehin engen Gehsteige noch schmaler werden. Auch ist zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang auf die Aufstellung von Laternen verzichtet werden kann, was insgesamt im Querschnitt etwa 0,50 m Platz einsparen könnte.


5. An der Einmündung zur Steigertahlstraße ist der Abzweig des Radweges, auch baulich sichtbar, als den Gehweg kreuzende Gabelung auszuführen.



Anlage

Abzweigung Radweg zur Steigertahlstraße

Begründung


Der bestehende Radweg stadtauswärts ist derzeit zwischen der Röttgerstraße und der Steigertahlstraße 2,20 m breit und asphaltiert. Eine Verringerung der Breite um ganze 60 cm und eine Pflasterung würden eine deutliche Verschlechterung zum Status quo darstellen und die Pläne der Stadt, den Radverkehr zu fördern und auszubauen ad absurdum führen. Die geplante Fahrbahnbreite von 3,92 m ist an dieser Stelle deutlich zu großzügig bemessen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sie sich nur wenig später auf 3,00 m verengt.
Aus Limmer kommend ist der Radweg bis zur Schnellwegbrücke ebenfalls asphaltiert bei einer Breite von 2,00 m. Auch hier wäre es sinnvoll, diesen Standard ab dem Fred-Grube-Platz fortzusetzen.
Der geplante (und derzeitige) Anschluss der Steigertahlstraße an den Zweirichtungsradweg könnte deutlich verbessert werden, wenn Radfahrende nicht quer über den Gehweg fahren müssten (s. Anlage). In diesem Zusammenhang wäre auch die Position der an dieser Stelle in den Planunterlagen eingezeichneten Laterne zu überdenken (sofern das geplante Beleuchtungskonzept beibehalten werden soll).
Derzeit sind die Laternen in diesem Bereich der Limmerstraße an zwischen den Häuserfassenden, bzw. Masten gespannten Leitungen aufgehängt. Warum sich daran mit dem Bau des Hochbahnsteiges etwas ändern soll, wird aus den Planungen nicht ersichtlich.