Antrag Nr. 15-0556/2011 N1:
Inklusive Nutzung städtischer Gebäude im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Inklusive Nutzung städtischer Gebäude im Stadtbezirk

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, die städtischen Gebäude im Stadtbezirk, die inklusiv genutzt werden können, aufzulisten und jene Gebäude, die für für die Nachrüstungen erforderlich und vorgesehen sind, zu benennen.

Begründung

Seit dem 26.03.2009 ist auch in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Darin ist unter anderem in Artikel 24 festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom Besuch von Kitas, dem obligatorischen Grundschulunterricht und dem Besuch von weiterführenden Schulen ausgeschlossen werden dürfen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, müssen für die entsprechenden Gebäude auch die Voraussetzungen geschaffen werden.