Antrag Nr. 15-0552/2018:
Markierung der Absenkung in der Straße „An der Markuskirche“

Inhalt der Drucksache:

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Markierung der Absenkung in der Straße „An der Markuskirche“

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen :
Die Verwaltung wird aufgefordert, in der Straße "An der Markuskirche" vor dem Haus Nr. 1 die durch eine Bordsteinabsenkung vorhandene Halteverbotszone deutlicher zu kennzeichnen, z.B. durch eine weiße Markierung, um Zuwiderhandlungen entgegenzuwirken. Gleichzeitig wird die Markierung im dortigen Kurvenbereich erneuert.

Begründung

Gemäß der StVO ist das Parken vor bzw. parallel zu einer Bordsteinabsenkung verboten.
Dem auf einen Rollstuhl angewiesenen Nutzer der gegenüberliegenden als Behindertenparkplatz ausgewiesenen Stellfläche wird trotz dieses Verbotes durch Zuwiderhandlung das Auffahren auf den Gehweg und zu seiner Wohnung erschwert.
Die Einrichtung einer Halteverbotszone durch Grenzmarkierung mit Zickzack-Linie (Verkehrszeichen Nr. 299) ohne zusätzliches Schild wäre eine bürgerfreundliche und kostengünstige Maßnahme.