Anfrage Nr. 15-0546/2012:
Gewerbesteuereinnahmen Ansiedlungsvorhaben Distributionszentrum

Inhalt der Drucksache:

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Gewerbesteuereinnahmen Ansiedlungsvorhaben Distributionszentrum

Im Beurteilungsprozess der geplanten Ansiedlung eines Distributionszentrums im Bereich
südlicher Kronsberg in Bemerode / Mittelfeld erscheint uns nach wie vor eine Abwägung
von Argumenten im Sinne einer allgemeinen Kosten- Nutzenanalyse geboten.
Wir nehmen die Unverbindlichkeit und Substanzlosigkeit in der Verwaltungsantwort auf
unsere Anfrage in der Bezirksratssitzung vom 14.Dezember 2011 zu belastbaren Zahlen für
eine Abschätzung zukünftig zu generierender Steuereinnahmen zum Anlass, die Fragen
erneut zu stellen. Der Hinweis auf das Steuergeheimnis gem. § 30 Abgabenordnung ist
nicht geeignet, eine allgemeine Einschätzung des zu erwartenden Steueraufkommens zu
verweigern.
Das bisher nicht benannte Unternehmen beabsichtigt nach bisherigem Kenntnisstand ein
Hochlager zu betreiben. Solche Unternehmen arbeiten meist mit einer Vielzahl von Lagerarbeitern
(1000 Arbeitsplätze im Normalbetrieb sind avisiert), deren Verdienst erfahrungsgemäß
im unteren Bereich der Lohnskala angesiedelt ist. Da bei den durch die Ansiedlung zu
erwartenden kontinuierlichen Steuereinnahmen von einem Gewerbesteuerzerlegungsanteil
im Aufteilungsverhältnis der Lohnsummen vor Ort auszugehen ist, sind zur Abschätzung
dieser Einnahmen die Anzahl der tätigen Personen und deren zu erwartende Lohnsummen
(Lagerbeschäftigte, Verwaltung, Management), die mit einem unterschiedlichen Faktor der
Steuerberechnung zugrunde gelegt werden, zwingend nötig.
In diesem Zusammenhan fragen wir die Verwaltung:
1. Liegen der Verwaltung belastbare Zahlen über die Anzahl der Beschäftigten in den
einzelnen Bereichen vor?
2. Wurde eine Modellrechnung der zu erwartenden jährlichen Gewerbesteuereinnahmen
erstellt und mit welchem Ergebnis - oder ist dieses noch beabsichtigt?
3. Wurde eine Gewerbesteuervergleichsberechnung mit bereits in diesem Bereich
angesiedelten Unternehmen mit einer vergleichbaren Bezugsgröße (jährl. GwSt pro qm
Nutzfläche) durchgeführt und/oder ist dieses noch beabsichtigt?