Anfrage Nr. 15-0540/2010:
Halteverbot im Einmündungsbereich der Namedorfstraße in die Brabeckstraße

Inhalt der Drucksache:

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Halteverbot im Einmündungsbereich der Namedorfstraße in die Brabeckstraße

Die Namedorfstraße ist bekanntlich eine sehr schmale Straße. Und im Abschnitt Brabeckstraße – Ostermeierstraße parken zumeist am südlichen Fahrbahnrand Pkw. Damit ist beim Einbiegen aus der Brabeckstraße in die Namedorfstraße auf den Gegenverkehr zu achten, der bei dieser gewöhnlich zutreffenden Situation allerdings Vorfahrt genießt. Um die sich daraus ergebende gefährliche Situation (z. B. Rückstau in die Brabeckstraße mit dem kreuzenden Fuß- und Radweg und dem Süd-Nord-Fahrstreifen) sind dem Vernehmen nach straßenverkehrsrechtliche Regelungen zur Abwendung möglich.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Kann zu dem Zwecke der Entschärfung der ggf. mit Gefahren verbundenen Einfahrtsituation von der Brabeckstraße (besonders von Norden her) in die Namedorfstraße auf den wohl ersten 50 Metern ein Haltverbot ausgesprochen werden?
2. Welche Aktivitäten werden in diesem Zusammenhang ggf. ergriffen?