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Feststellung eines Sitzverlustes
Antrag,
gemäß § 52 Absatz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Absatz 4 Satz 1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsherr Marlo Kratzke die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Ricklingen gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Marlo Kratzke hat mit Schreiben vom 14.02.2021 mitgeteilt, dass er sein Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegt.
Damit endet seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat Ricklingen. Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.63.09
Hannover / 08.03.2021