Anfrage Nr. 15-0505/2018:
Vernässung der südlichen Eilenriede

Inhalt der Drucksache:

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Vernässung der südlichen Eilenriede


Die Stadtverwaltung hat in verschiedenen Verlautbarungen behauptet, dass die Vernässung in der südlichen Eilenriede eine Kompensationsmaßnahme sei, die nach dem Ausbau der Pferdeturmkreuzung aus naturschutzrechtlichen Gründen umgesetzt wurde und aus rechtlichen Gründen zwingend durchzuführen sei.


Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Auf Grund welcher gesetzlicher Vorgaben wurde die Vernässung vorgenommen?
2. Warum hat die Stadt gerade diese Maßnahme als Kompensation angemeldet?
Handelt es sich bei der Vernässung wirklich um eine zwingende Maßnahme oder hätte es nicht auch andere Kompensationsmöglichkeiten gegeben, um eine Vernässung zu vermeiden?
3. Wann wurde der Ausbau der Pferdeturmkreuzung beendet und wann wurde die Vernässung begonnen? Welche Möglichkeiten bestehen aktuell oder in der Zukunft, um die Vernässung zu stoppen und beispielsweise eine andere Maßnahme als Kompensation neu zu beginnen?