Drucksache Nr. 15-0497/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zustand der Brücken des Westschnellweges (B 6)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0497/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zustand der Brücken des Westschnellweges (B 6)
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.1.2.

In den letzten Jahren sind die Brücken des Südschnellweges teilweise nur noch einspurig befahrbar. Mehrfach wurden sie wegen Instandhaltungsmaßnahmen aber auch ganz gesperrt. Ursache ist die aufgrund des Alters und der gestiegenen Belastung notwendige Totalerneuerung. Das führte durch den Umleitungsverkehr zu ganz erheblichen Verkehrsbelastungen und Staubildungen im Stadtgebiet. Die Brücken des Westschnellweges wurden in einem vergleichbaren Zeitraum gebaut.
Deren auch nur teilweise Sperrung hätte aufgrund der besonderen Topografie und der wesentlich geringeren Ausweichmöglichkeiten für die angrenzenden Stadtteile Linden-Limmer und Ahlem-Badenstedt-Davenstedt verkehrsinfarktähnliche Zustände zur Folge.
Der Stadtbaurat hatte bereits bei der öffentlichen Bürgerbeteiligung für die Wasserstadt Limmer im Herbst 2014 auf den Erneuerungsbedarf der Leinebrücke in Linden-Nord ab etwa 2021 verwiesen.

Wir fragen die Verwaltung vor diesem Hintergrund:
1. In welchem Zeitraum sind die Brücken des Westschnellweges – auch im Vergleich zum Südschnellweg – gebaut worden?
2. Wie wird von den zuständigen Behörden der Zustand dieser Brücken, insbesondere der der Leinebrücke, eingeschätzt und ab wann ist mit Nutzungseinschränkungen zu rechnen?
3. Ist der Ersatz dieser Brücken im Bundesverkehrswegeplan im direkten zeitlichen Zusammenhang mit evtl. erforderlichen Nutzungseinschränkungen eingeplant und sind von der Landesstraßenbaubehörde die Planungsprozesse mit dem notwendigen zeitlichen Vorlauf zu erwarten, so dass vorläufige Ertüchtigungen und Nutzungseinschränkungen nicht erforderlich sind?

Antwort

Die Anfrage wurde zur Beantwortung zuständigkeishalber an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr weitergeleitet.
Die Anfragen werden wie folgt beantwortet:

1.) Bauzeit der Brücken
Die Brücken im betreffenden Abschnitt des Westschnellweges wurden in den Jahren 1957 bis 1964 errichtet. Ihr Alter entspricht damit in etwa dem Alter der Brücken im westlichen Abschnittdes Südschnellweges (Landwehrkreisel bis Hildesheimer Straße, dort: Baujahr 1954 bis 1960).

2.) Zustand der Brücken
Die Brücken befinden sich, unter Berücksichtigung des wachsenden Verkehrsaufkommens in den letzten Jahrzehnten auf dem Westschnellweg, in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand.
Der Zustand wird im Rahmen der regelmäßigen Brückenprüfungen gemäß DIN 1076
fortlaufend überwacht. Nutzungseinschränkungen sind zurzeit nicht vorgesehen. Sie sind jedoch abhängig von der Entwicklung des Brückenzustands (z. B. Schäden, Risse) und können daher für die Zukunft nicht generell ausgeschlossen werden.

3. ) Bundesverkehrswegeplan
Der Ersatz der Brücken ist nicht Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes.
Vorläufige Ertüchtigungen und Nutzungseinschränkungen sind zurzeit nicht vorgesehen, hängen jedoch von der Zustandsentwicklung ab, siehe Antwort zu Frage 2. ).
Die Zunahme des Schwerverkehrs hat in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Erhaltungs- und Erneuerungsprogramm auf deutschen Bundesfernstraßen ausgelöst. Hiervon sind aktuell und in den nächsten Jahren im Besondern auch die Schnellwege in Hannover betroffen.
Die Tragreserven vieler Brücken sind weitgehend aufgebraucht und entsprechen nicht mehr
den zukünftigen Anforderungen.
Mehrere Bauwerke im Zuge des Westschnellweges zwischen der Stöckener Straße und dem Deisterkreisel werden derzeit im Rahmen eines Nachrechnungsprogramms bzgl. ihrer Tragfähigkeit und daraus resultierenden Restnutzungsdauer überprüft. In Abhängigkeit des Ergebnisses sind die Bauwerke mittel- bis langfristig zu ersetzen. Hierbei erfolgt durch die NLStBV eine netzmaschenweise Betrachtung. Als eine Netzmasche wird ein zusammenhängender verkehrswirksamer Streckenabschnitt bezeichnet; Z.B. die Verbindung zwischen zwei Anschlussstellen auf einer Bundesfernstraße. Für den jeweiligen Abschnitt (hier den Westschnellweg) werden damit nicht nur die sich in der Nachrechnung befindlichen Bauwerke in der Planung berücksichtigt, sondern alle Bauwerke des Abschnitts. Die NLStBV beabsichtigt daher einen Um- und Ausbau mit einem Austausch sämtlicher Bauwerke in diesem Abschnitt.
Die Planungen für einen Austausch der Bauwerke im Zuge des Westschnellwegs sind seitens der NLStBV eingeleitet. Hierbei wird der Bereich um die Leinebrücke und dem Unterführungsbauwerk Limmer Straße prioritär betrachtet, da die Leinebrücke eine vorläufige reduzierte Restnutzungsdauer aufweist und beide Bauwerke planerisch in unmittelbarer Relation zueinander stehen. Mittelfristig sind daher baubedingte verkehrliche Einschränkungen nicht auszuschließen.