Drucksache Nr. 15-0492/2021 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zu Antrag-Nr. 15-0241/2021 (TOP 5.2.2) "Digitalisierung umsetzen"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.03.2021
TOP 5.2.2.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0492/2021 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zu Antrag-Nr. 15-0241/2021 (TOP 5.2.2) "Digitalisierung umsetzen"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.03.2021
TOP 5.2.2.1.

Beschluss

Der Textpassus "Falls Bezirksratsmitglieder hierfür privates Datenvolumen verwenden müssen, werden die dadurch anfallenden Mehrkosten durch die Stadt übernommen." wird in die 4. Zeile von oben zwischen "... zu ermöglichen" und "Sollte Hardware ..." eingefügt.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.

Begründung:

Aus Sicht der Verwaltung ist hierfür die Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Stadtbezirksratsmitglieder heranzuziehen.

In der Entschädigungssatzung regeln die §§ 3 und 4, dass aktive Stadtbezirksratsmitglieder aufgrund ihrer Mandatstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen und deshalb eine Aufwandsentschädigung i.H. von 105,- € plus Fahrtkostenerstattung im Wert einer halben Monatsfahrkarte monatlich für Portokosten u. ä. erhalten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit anfallen.

Eine zusätzliche Erstattung von Mehrkosten für die Nutzung von privatem Datenvolumen ist vor diesem Hintergrund nicht zu gewähren.