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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
ENTSCHEIDUNG:
Änderungsantrag zu Antrag-Nr. 15-0241/2021 (TOP 5.2.2) "Digitalisierung umsetzen"
Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld am 04.03.2021
TOP 5.2.2.1.
Beschluss
Der Textpassus "Falls Bezirksratsmitglieder hierfür privates Datenvolumen verwenden müssen, werden die dadurch anfallenden Mehrkosten durch die Stadt übernommen." wird in die 4. Zeile von oben zwischen "... zu ermöglichen" und "Sollte Hardware ..." eingefügt.
Entscheidung
Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.
Begründung:
Aus Sicht der Verwaltung ist hierfür die Aufwandsentschädigung für stimmberechtigte Stadtbezirksratsmitglieder heranzuziehen.
In der Entschädigungssatzung regeln die §§ 3 und 4, dass aktive Stadtbezirksratsmitglieder aufgrund ihrer Mandatstätigkeit nicht schlechter gestellt werden sollen und deshalb eine Aufwandsentschädigung i.H. von 105,- € plus Fahrtkostenerstattung im Wert einer halben Monatsfahrkarte monatlich für Portokosten u. ä. erhalten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit anfallen.
Eine zusätzliche Erstattung von Mehrkosten für die Nutzung von privatem Datenvolumen ist vor diesem Hintergrund nicht zu gewähren.