Drucksache Nr. 15-0485/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schleichweg Sichelstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.1.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0485/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schleichweg Sichelstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 07.03.2018
TOP 7.1.4.

Seitdem die Wunstorfer Straße aufgrund der Brückenbauarbeiten an der Güterumgehungsbahn immer wieder für mehrere Wochen gesperrt ist, sucht sich der Verkehr neue Wege. Dabei ist zu beobachten, dass abweichend von der ausgeschilderten Umleitungsroute, viele Fahrzeuge durch die Sichelstraße und den Schleusengrund fahren, obwohl dieser Weg eigentlich für den Durchgangsverkehr gesperrt ist.
Häufig wird dabei auch von stadteinwärts fahrenden PKW, verbotswidrig von der Sichelstraße kommend nach links in den Eichenbrink eingebogen.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der dieser Schleichweg bekannt und handelt es sich dabei aus Sicht der Verwaltung um ein temporäres oder um ein generelles Problem?

2. Hält die Verwaltung es für nötig den Durchgangsverkehr an dieser Stelle zu minimieren und falls ja, mit welchen Mitteln könnte dies geschehen?

3. Wie wird die unübersichtliche Abbiegesituation von der Sichelstraße in den Eichenbrink bewertet und sind von Seiten der Verwaltung konkrete Maßnahmen vorgesehen, die ein verbotswidriges Abbiegen unterbinden?

Antwort der Verwaltung:


Zu 1.:
Ein Schleichverkehr durch die Sichelstraße ist der Verwaltung bekannt. Dabei handelt es sich nicht um eine temporäre Folge von Straßen- oder Brückenbaumaßnahmen bzw. deren Sperrungen. Gleichwohl handelt es sich unseres Wissens nach auch nicht um einen „Durchgangsverkehr“, da ein – nicht gezählter, doch als erheblich einzuschätzender – Anteil der Fahrzeugführer, die die Sichelstraße benutzen, Mitarbeiter der anliegenden Henkell AG & Co. KGaA auf dem Weg zu oder von ihrem Arbeitsplatz und also Anlieger sind.
Zählungen des Verkehrsaufkommens wurden in der Sichelstraße nicht vorgenommen.


Zu 2.:
Allgemein: Die Sichelstraße hat die Funktion einer Anliegerstraße und ist in einem baulichen Zustand, der die entsprechenden Fahrzeugmengen (bis 10 LKW/Tag, PKW unbegrenzt) aufnehmen kann. Im parallel zum Lindener Hafenbecken liegenden, mittleren Abschnitt der Sichelstraße verjüngt sich der Querschnitt auf einer Länge von ca. 120 m auf etwa 3,60 m nutzbare Fahrbahnbreite. Dies ermöglicht keinen direkten Begegnungsfall eines Pkws mit einem Pkw; dann muss eines der sich begegnenden Fahrzeuge anhalten. In dem betreffenden Abschnitt sind keine Grundstückserschließungen (Zufahrten) abzusichern. Auch aus diesem baulichen Grund wurde bereits Mitte der Neunziger Jahre zur Minimierung des Verkehrsaufkommens eine Beschilderung mit VZ 357 (Sackgasse) und VZ 250 „Anlieger frei“ realisiert, welche die Sichelstraße für die Durchfahrt verkehrsrechtlich „sperrt“.
Eine weitere Hürde für das Benutzen der Sichelstraße von Nord nach Süd könnte eine Änderung der Linksabbiegeregelung der LSA Carlo-Schmid-Allee/Zum Schleusengrund bieten.
Bisher wird auch ohne Kfz-Anforderung diese Linksabbiegephase geschaltet, sodass eine Art Gelegenheitsabbiegen gefördert wird. Im Zuge dieser DS-Beantwortung wird noch geprüft, ob zukünftig nur noch nach Schleifenbelegung im nächsten Ampelumlauf GRÜN gegeben werden kann.

Zu 3.:
Das Linksabbiegen aus der Sichelstraße in den Eichenbrink ist mit Anordnung des VZ 209-20 untersagt, da die Sichtverhältnisse nach links durch das Brückenbauwerk stark eingeschränkt sind. Die verkehrsrechtliche Beschilderung kann das vorschriftswidrige Abbiegen jedoch nicht unterbinden.
Aufgrund der bestehenden und auch weiterhin zu gewährleistenden Ein- und Ausfahrbeziehungen Eichenbrink/Sichelstraße für LKW und PKW ist das Linksausfahren ggf. nur zu verhindern, wenn der Einmündungsbereich in Gänze baulich umfassend verändert würde.