Drucksache Nr. 15-0474/2020 S1:
Prüfauftrag Lehrschwimmbecken in Mühlenberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.03.2020
TOP 7.3.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0474/2020 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Prüfauftrag Lehrschwimmbecken in Mühlenberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.03.2020
TOP 7.3.4.

Beschluss

Die Verwaltung prüft die Machbarkeit eines Lehrschwimmbeckens in Stadtteil Mühlenberg und ermittelt Rahmenbedingungen, geeignete Standorte und mögliche Träger.

Entscheidung

Dem Antrag wurde gefolgt.

Grundsätzlich würde der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Stadtteil Mühlenberg die Möglichkeiten für die Schwimmausbildung und das Schulschwimmen in Hannover, insbesondere für die Schulen im Stadtbezirk Ricklingen, verbessern. Die Schulen erhalten derzeit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten Wasserflächen in den städtischen Bädern. Für die Schulen im Stadtbezirk Ricklingen stehen im Normalbetrieb insgesamt ca. 63 Schulstunden pro Woche im Stadionbad und Sportleistungszentrum zur Verfügung, um das Unterrichtsfach „Schwimmen“ gemäß den curricularen Vorgaben anbieten zu können.

Ein besonderer Bedarf besteht im Bereich der Nichtschwimmerbecken, der mit den vorhandenen Kapazitäten kaum gedeckt werden kann. Darüber hinaus erfordert die relativ lange Anfahrtszeit für eine 45-minütige Schwimmeinheit einen hohen organisatorischen Aufwand für die Schulen. Vor diesem Hintergrund würde der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Stadtteil Mühlenberg durchaus Sinn machen.

Allerdings ist der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Stadtteil Mühlenberg nicht in der städtischen mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Vor diesem Hintergrund ist derzeit allein aus monetären Gründen nicht absehbar, ob und ggf. wann der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Stadtteil Mühlenberg realisiert werden könnte. Nichtsdestotrotz hat die Verwaltung, wie vom Stadtbezirksrat beschlossen, die Machbarkeit eines Lehrschwimmbeckens geprüft.

Ergebnis der Prüfung ist, dass als einziges Grundstück, das für den Bau eines Lehrschwimmbeckens im Suchbereich (westlich der B217) zur Verfügung stehen könnte, eine städtische Fläche an der Fellgiebelstraße in Nachbarschaft zum Friedhof Wettbergen infrage käme.

Das Grundstück hat eine Größe von ca. 4.800 qm. Es grenzt unmittelbar an die B 217. Für die Bundesstraße gilt eine Bauverbotszone von 20 m sowie eine Baubeschränkungszone von weiteren 20 m, wodurch die nutzbare Fläche stark verringert wird. Der Grundstücksflächenbedarf für ein Lehrschwimmbecken (Größe: 12,50 m * 9,50 m) mit Funktionsräumen beträgt ca.400 qm zuzüglich aller Abstands-, Parkplatz- und weiteren Nebenflächen. Von der Größe her wäre das Grundstück an der Fellgiebelstraße für den Bau eines Lehrschwimmbeckens geeignet.

Das Grundstück hat allerdings eine hohe Biotopqualität, die die Nutzung einschränken, aufschieben oder gar verhindern kann. Aus diesem Grunde wären faunistische Untersuchungen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien etc.) im Vorfeld erforderlich. Erst dann ergeben sich je nach Untersuchungsergebnis weitere Maßnahmen zum Artenschutz. Die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover wäre dabei aus Gründen des Artenschutzes in weitere Planungen einzubeziehen. Nach der Baumschutzsatzung wären voraussichtlich erhebliche Ersatzpflanzungen erforderlich. Altlasten wurden für dieses Grundstück bisher nicht geprüft, es ist aber aufgrund von Erkenntnissen aus der Umgebung von deren Vorhandensein auszugehen.

Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist für das Grundstück Hauptverkehrsstraße, Grünfläche und Wohnungsbau festgesetzt. Die Fläche ist bisher nicht erschlossen. Grundsätzlich ist es mittelfristig Ziel der Verwaltung, einen Teil des Grundstücks für Zwecke der Wohnbebauung zu vermarkten.

Aufgrund dieser schwierigen Rahmenbedingungen und der fehlenden Finanzierung erübrigt sich aus Sicht der Verwaltung eine weitere Prüfung der Machbarkeit. Der Bau eines Lehrschwimmbeckens im Stadtteil Mühlenberg kann aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht weiterverfolgt werden.