Drucksache Nr. 15-0465/2009 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Ergänzungsantrag 0292/2009
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.02.2009
TOP 6.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0465/2009 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Ergänzungsantrag 0292/2009
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.02.2009
TOP 6.1.1.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen
- der Nord-Süd-Verbindungsweg von der Stadtbahnstation Wissenschaftspark zur Hollerithallee beleuchtet werden kann,
- eine städtebauliche Verbindung vom Campus in Nord-Südrichtung zum Hinüberschen Garten geschaffen werden kann,
- eine Mensa oder ähnliche zentrale Gastronomie eingeplant ist bzw. werden kann.

Entscheidung

Dem Vorschlag des Stadtbezirkrates kann zum Teil Folge geleistet werden.
1. In öffentlichen Grünflächen erfolgt eine Beleuchtung von Rad- und Fußwegen aufgrund der Folgekosten für Energie und Unterhaltung nur in besonderen Ausnahmefällen (z. B. im Fall einer Schulwegsicherung). Die Verwaltung hält die Dringlichkeit in dem genannten Abschnitt zwischen Stadtbahnhaltestelle Wissenschaftspark und Hollerithallee auch aufgrund der Kürze des Wegestücks für nicht gegeben. Gleichwohl ist vorgesehen, beim Bau des zentralen Nord-Süd-Weges ein Leerrohr einzuplanen, welches eine nachträgliche Beleuchtung im Bedarfsfall erleichtert.
2. Eine Fortsetzung der zentralen Wegeverbindung zwischen Stadtbahnhaltestelle Wissenschaftspark und Garbsener Landstraße ist bereits über die Anknüpfung an den Grünen Ring gegeben, der östlich des Festplatzes Marienwerder von der Garbsener Landstraße Richtung Süden abknickt und über das Quantelholz zum Hinüberschen Garten führt.
3. Die Verwaltung ist grundsätzlich bereit, bei Interessenbekundung auch Grundstücksflächen zum Bau einer Mensa zu veräußern. Im Zuge der Herstellung des öffentlichen Parks ist eine Mensa jedoch nicht vorgesehen und planungsrechtlich nicht statthaft.