Drucksache Nr. 15-0462/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Deckensanierung der Straße „An der Kirche“ in Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.03.2020
TOP 6.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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15-0462/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Deckensanierung der Straße „An der Kirche“ in Wettbergen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.03.2020
TOP 6.3.1.

Der Zustand der Straße ist eine Katastrophe. Das Tiefbauamt kommt fast wöchentlich um die Schlaglöcher provisorisch auszubessern. Diese Straße ist in einem deutlich schlimmeren Zustand als der Ausgangszustand der in 2019 deckenerneuerten Hauptstraße. Die Schlaglöcher sind bis zu 8 cm tief und sind nach der provisorischen Reparatur in kürzester Zeit wieder da.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist geplant die Deckensanierung durchzuführen?
2. Kann der derzeit provisorische Reparaturzeitraum auf einmal wöchentlich verkürzt werden, ohne sie bei der Verwaltung einzufordern?
3. Wieso ist diese Straße durch die Verwaltung so vernachlässigt worden, zumal hier Gewerbesteuerzahler ansässig sind.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1.):
Die Deckensanierung ist für 2020 geplant. Die Festlegung des Ausführungstermins kann erst nach Vergabe des Rahmenvertrages und anschließender Auftragserteilung an die beauftragte Firma erfolgen.

Zu 2.):
Der betroffene Bereich wird regelmäßig durch den zuständigen Erhaltungsbezirk kontrolliert, um eventuell aufgetretene Schadstellen zu beseitigen. Die provisorischen Reparaturen müssen nicht bei der Verwaltung eingefordert werden.

Zu 3.):
Ursprünglich war im Rahmen der Erneuerung des Kurven- bzw. Kreuzungsbereichs Hauptstraße auch die Erneuerung der Straße An der Kirche geplant.
Die Absicht der Erneuerung der Straße An der Kirche wurde aufgrund von Anliegereinwänden zurückgenommen.
Daraufhin wurde eine Sanierung der Fahrbahndecke von der Verwaltung vorbereitet.
Aus diesem Grund wurden bis zur Deckensanierung in diesem Jahr nur die zwingend erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt.