Drucksache Nr. 15-0450/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zivilschutz/Katastrophenschutz
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 06.03.2024
TOP 7.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-0450/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Zivilschutz/Katastrophenschutz
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 06.03.2024
TOP 7.4.1.

In Anbetracht der betonten Begriffe „Verteidigungsfähigkeit“ und „Kriegstauglichkeit“ in öffentlichen Reden der entsprechend zuständigen Politiker und Minister in Bezug zum Russland-Ukraine Krieg muss gefragt werden, wie der Schutz in Hannover/Deutschland im Extremfall aussieht.

Wir fragen die Verwaltung:

(1) Wie genau sieht der Zivilschutz/Katastrophenschutz und die Benachrichtigung der Bevölkerung in der Stadt/im Stadtbezirk aus – im Extremfall einer Bedrohung/eines Angriffs?

(2) Wie genau werden die Bunker genutzt und Instandgehalten (Zugänge, Nutzbarkeit), insbesondere der Bunker am Sahlkamp/Ecke Wietzegraben?

(3) Welche Präventionsmaßnahmen werden getroffen – z. B. Nahrung, Wasser, Beobachtung der Lage?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.Die Zivile Verteidigung liegt als eine Säule der Gesamtverteidigung in der Zuständigkeit des Bundes. Dieser hat die zu erfüllenden Aufgaben größtenteils an die Länder delegiert und selbige wiederum haben wesentliche Aufgaben auf die unteren Katastrophenschutzbehörden in den Städten und Gemeinden verteilt. Letztgenannte sind somit im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes tätig.
Die untere Katastrophenschutzbehörde der LHH ist im Fachbereich Feuerwehr im Bereich Bevölkerungsschutz und Krisenmanagement (OE 37.6) verortet. Hier werden alle erforderlichen Maßnahmen (z.B. Führen eines Alarmkalenders, Erstellen einer detaillierten Planung für die LHH, usw.) bearbeitet.
Nach Fertigstellung des Sirenenwarnnetzes mit 112 Standorten im Stadtgebiet (geplant: 3. Quartal 2024) kann die Bevölkerung bei größeren lokalen oder regionalen Unglücksfällen oder aber im Verteidigungsfall wieder unverzüglich über diese durch ihre „Weckruf-Funktion“ gewarnt werden. Zusätzliche Warnungen einerseits und weitere Informationen andererseits erfolgen dann auch über die anderen jetzt schon verfügbaren Warnmedien (Fernsehen, Rundfunk, Warn-Apps, Stadtinformationstafeln). Die Steuerung erfolgt über das modulare Warnsystem (MoWas) des Bundes, für das es in der Regionsleitstelle Hannover eine Auslöseeinrichtung gibt.

Zu 2. Der Bund und die Länder haben sich im Jahr 2007 auf die Entlassung der Schutzbauten aus der Zivilschutzbindung verständigt. Seitdem ist der Erhalt von Schutzbauten nicht mehr vorgesehen. Die 34 bis dahin in der LHH noch existierenden Schutzbauten wurden komplett aufgegeben, die Betriebstechnik deinstalliert und die Gebäude teilweise zurückgebaut. Das betrifft auch konkret den Bunker Sahlkamp / Ecke Wietzegraben. In der LHH gibt es somit keine einsatzbereiten Schutzbauten mehr.

Zu 3. Für die Trinkwasserversorgung sind in der LHH ausreichend Trinkwassernotbrunnen vorhanden, die den Einwohner*innen der LHH im Bedarfsfall als Wasserquellen zur Verfügung stehen. Nahrungsmittel werden durch die LHH nicht bevorratet. Der Bund hält jedoch an geheimen Lagerorten staatliche Lebensmittelnotvorräte bereit. Unabhängig davon ist jede Person aufgefordert, für mindestens zehn Tage eigene Notvorräte – bestehend aus haltbaren Nahrungsmitteln und Trinkwasser – im Rahmen der Selbstvorsorge vorzuhalten.

Die Lagebeobachtung wird in jedem Einzelfall stark von den jeweiligen Rahmenbedingungen des Ereignisses abhängig sein. Angedacht ist der Aufbau eines Notfall-Informationsradios für die LHH, durch welches die Zivilbevölkerung (z.B. bei längerfristigem Ausfall der Stromversorgung, usw.) über „Lageentwicklungen“ informiert werden kann.