Drucksache Nr. 15-0428/2020 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Illegale Abfallentsorgung auf einem öffentlichen Grundstück - Trappenkehre
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12.03.2020
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-0428/2020 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Illegale Abfallentsorgung auf einem öffentlichen Grundstück - Trappenkehre
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 12.03.2020
TOP 6.2.1.

In der Bezirksratssitzung am 07.11.2019 machte ein Bürger auf die illegale Müllentsorgung auf einem öffentlichen Grundstück im Bereich Trappenkehre / Am Schnepfenweg aufmerksam. Bezirksbürgermeister Göbel sicherte zu, diese Information an den Abfallwirtschaftsbetrieb AHA weiterzuleiten.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wurde der Abfallwirtschaftsbetrieb AHA mit der Entsorgung des Mülls beauftragt und wurde die Verunreinigung schon beseitigt?

2. Wie viele Mitarbeiter und Reinigungsmaschinen wurden/ werden benötigt und welche Kosten entstehen hierbei? – Wer trägt diese Kosten?

3. Wurde bereits ein Verursacher ermittelt?

Antwort der Verwaltung:


Die Anfrage wurde zur Beantwortung an den Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover weitergeleitet. Dieser antwortet wie folgt:

zu 1.:

Die Meldung über die Verunreinigung in der Trappenkehre 22 ist am Freitag, den 08.11.2019 bei aha – Team Abfallfahndung – eingegangen. Am Dienstag, den 12.11.2019 wurde die Entsorgung der Abfälle durchgeführt.



zu 2.:

Für die Beseitigung des Abfalls wurden 13 Mitarbeiter, ein Sperrabfallfahrzeug sowie zwei Transportfahrzeuge für das Personal benötigt. Der Arbeitseinsatz inklusive An- und Abfahrt dauerte zwei Stunden. Es wurden ca. 9 m³ Sperrabfälle abgeholt und entsorgt. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf ca. 2.500 €. Die Kosten zur Beseitigung der o.g. illegalen Abfälle im öffentlichen Raum sind von der LHH zu tragen.

zu 3.:

Ein Verursacher konnte nicht ermittelt werden. Es gab keine Zeugen. In den Abfällen wurden keine Hinweise auf einen Verursacher gefunden.