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1. Die Hengstmannstraße wird in eine Einbahnstraße umgewandelt.
2. Die Parkplätze werden versetzt angeordnet.
3. Dort wo es möglich ist, werden Fahrradbügel aufgestellt.
4. Das Verkehrszeichen 325.1 wird in PKW-Höhe angebracht (siehe Weberstr.)
Zu 1.: Zwischennachricht
Die Einrichtung einer Einbahnstraße ist zur Lenkung von Verkehrsströmen grundsätzlich möglich. Bei Einbahnstraßenführungen ist allerdings in der Regel ein höheres Geschwindigkeitniveau zu erwarten. Die Fahrwege sind für die betreffenden Anlieger umwegiger. Für eine fachliche Beurteilung wurde die Durchführung einer entsprechenden Verkehrszählung veranlasst. Ergebnisse und Aufschlüsse der Verkehrszählung werden frühestens ab Ende August vorliegen. Die Verwaltung wird danach über die Ergebnisse und die daraus folgende Entscheidung informieren.
Zu 2.: Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die vorhandene Straßenraumgestaltung der Hengstmannstraße erfolgte bereits mit den klassischen verkehrsplanerischen Elementen für einen verkehrsberuhigten Bereich. Ein gradliniger Fahrweg zwischen Ritter-Brüning-Straße und Ricklinger Straße ist aufgrund der bestehenden Parkordnung nicht vorhanden.
Ein zusätzliches Versetzen der Parkplätze erfordert zusätzliche verfügbare parkfreie Flächen. Dies wurde geprüft. Aufgrund örtlicher Einbauten wie z.B. Schaltschränke, deren Zugänglichkeit erforderlich ist, stehen diese Flächen nicht zur Verfügung.
Zu 3.: Dem Antrag wird gefolgt.
Zusätzliche Fahrradbügel werden angeordnet. In den Bereichen zwischen den Bäumen, vor den Häusern Nr. 6-8, werden zusätzliche Fahrradbügel eingebaut. Zusätzliche Fahrradbügel vor Haus Nr. 1 lassen sich aufgrund fehlender geeigneter Flächen nicht setzen und werden deshalb abgelehnt. Zusätzlich sind vor den Häusern Nr. 3 und 5 drei Bügel vorgesehen analog zum Absperrbügel vor Haus Nr. 9.
Zu 4.: Dem Antrag wird nicht gefolgt.
Die Standorte und die Höhe der Schilder sind aus Sicht der Verwaltung gut gewählt und es ist nicht erforderlich, diese zu ändern. Die Höhe der vorhandenen Schilder entspricht den auch ansonsten üblich verwendeten Anbringungshöhen. Die Schilder befinden sich am Anfang und am Ende des als Zone ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiches. Bei Einrichtung einer möglichen Einbahnstraßenregelung ab Ricklinger Straße wie unter Punkt 1 gefordert, würde das Verkehrszeichen 325 in der Hengstmannstraße Ein-/Ausfahrt Ritter-Brüning-Straße entfallen.