Antrag Nr. 15-0421/2004:
Gefahrenpotential Lange-Hop-Straße im Bereich Bünteweg / Sudetenstraße

Inhalt der Drucksache:

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Gefahrenpotential Lange-Hop-Straße im Bereich Bünteweg / Sudetenstraße

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,
1. die im Schreiben vom 03. Februar aufgeführte Variante A im o.g. Bereich durchzuführen, so dass an den Einmündungen Lange- Hop-Straße / Sudetenstraße und Lange-Hop-Straße / Bünteweg aufgrund der besonderen örtlichen Situation und als Einzelfall aus allen Fahrtrichtungen vor den Einmündungen Wartelinien markiert werden. Dadurch wird die Pflicht zur Gewährung der Vorfahrt verdeutlicht. Für diese Markierung beantragt die Verwaltung beim Niedersächsischen Verkehrsministerium eine Ausnahmegenehmigung, da die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) diese Markierung eigentlich nicht zulässt.
2. Die im Schreiben aufgeführte Variante B, welche die Aufhebung der “rechts-vor-links” Vorfahrtregelung in der gesamten Lange-Hop-Straße – zwischen Großer Hillen und Am Sandberge – vorsieht, wird nicht weiterverfolgt.

Begründung

n der November-Sitzung des Stadtbezirksrates wurde das Tiefbauamt gebeten, zur Reduzierung des Gefahrenpotentials, im Bereich des nicht “reinen” Kreuzungsbereichs in der Lange-Hop-Straße / Sudentstraße bzw. Lange-Hop-Straße / Büntweg, einen oder mehrere Vorschläge zu erarbeiten.
Zwei Lösungsvorschläge wurden seitens der Fachverwaltung mit Schreiben vom 03.Februar 2004 unterbreitet, so dass jetzt die Arbeiten zur Entschärfung der Kreuzung erfolgen sollten.