Drucksache Nr. 15-0417/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion:
Teilnahme von Bezirksbürgermeister Rolf Schulz an Ausschusssitzungen und städtischen Veranstaltungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 14.03.2024
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0417/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion:
Teilnahme von Bezirksbürgermeister Rolf Schulz an Ausschusssitzungen und städtischen Veranstaltungen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 14.03.2024
TOP 9.1.1.

In seiner Funktion als Bezirksbürgermeister wird Herr Rolf Schulz zu verschiedenen städtischen Veranstaltungen und bei Bedarf auch zu Ausschusssitzungen des Rates eingeladen.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Zu welchen Ausschusssitzungen des Rates wurde Herr Rolf Schulz in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister seit seinem Amtsantritt eingeladen? Wir bitten um eine Auflistung aller Ausschusssitzungen des Rates, zu denen Herr Rolf Schulz seit seinem Amtsantritt als Bezirksbürgermeister eingeladen wurde. Bitte geben Sie für jede Einladung den Tagesordnungspunkt an, der Anlass für seine Einladung war.
  2. An welchen dieser Ausschusssitzungen hat Herr Schulz nicht teilgenommen? Falls möglich, mit Nennung möglicher Gründe für diese Nichtteilnahme.
  3. Zu welchen Veranstaltungen des Stadtrates/ der Verwaltung wurde Rolf Schulz als Bezirksbürgermeister geladen und an welchen Veranstaltungen hat er nicht teilgenommen? Wir bitten um eine Aufstellung aller städtischen Veranstaltungen, zu denen Herr Schulz in seiner Funktion als Bezirksbürgermeister eingeladen wurde. Ebenso interessiert uns, an welchen dieser Veranstaltungen er nicht teilgenommen hat, inklusive möglicher Gründe für diese Nichtteilnahme.

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


zu 1. und 2.:

Zum rechtlichen Hintergrund teilt die Verwaltung im Sinne der Hauptsatzung (HS) der Landeshauptstadt Hannover mit:

In allen Angelegenheiten, die einen Stadtbezirk betreffen, haben die jeweiligen Stadtbezirksräte gem. § 14 der HS das Recht, Initiativanträge zu beschließen. Über diese Vorschläge muss das zuständige Organ der Landeshauptstadt Hannover fristgerecht entscheiden. Bei der Beratung der Angelegenheit im Rat, im Verwaltungsausschuss oder in einem Ratsausschuss haben Bezirksbürgermeister*innen das Recht, angehört zu werden; dasselbe gilt für die Beratung von Stellungnahmen, die die Stadtbezirksräte im Rahmen ihrer Anhörung nach § 12 Absatz 1 oder § 13 abgegeben haben.

Im Rahmen dieser Sitzungen werden öffentliche Protokolle gefertigt, die u.a. Anwesenheitslisten beinhalten. Abwesenheiten sind über das Sitzungsmanagement ebenfalls öffentlich einsehbar. Darüber hinaus pflegt die Verwaltung keine Anwesenheitsdaten.

zu 3.:
Bezirksbürgermeister*innen werden von der Verwaltung zu diversen Veranstaltungen wie beispielsweise dem Neujahrsempfang des Oberbürgermeisters eingeladen. Hierbei erfolgt keine zentrale Dokumentation der Anwesenheit. Zudem sind Bezirksbürgermeister*innen in der Ausübung ihres Mandats frei und der Verwaltung keine Rechenschaft über mögliche An- oder Abwesenheiten schuldig.