Anfrage Nr. 15-0417/2011:
Werbung und Denkmalschutz

Inhalt der Drucksache:

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Werbung und Denkmalschutz

In Bemerode ist ein Teil des alten, noch bestehenden Ortskerns gerade neu unter Denkmalschutz im Ensemble gestellt worden. Darüber hinaus gibt es im alten Dorfbereich unter Denkmalschutz stehende Gebäude. Dabei stehen freistehende Werbetafeln, z. T. eingezäunt, auf dem Ensembleareal oder sind als Plastikbanner am Hausgiebel befestigt.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Welche Bedingungen sind für solche Werbeflächen im Bereich von denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen einzuhalten?
2. In wie weit wird dabei zwischen Eigenwerbung für im Gebäude ansässige Einrichtungen und Werbetafeln à la Litfaß unterschieden?
3. Wo sind entsprechende Regelungen niedergelegt?