Antrag Nr. 15-0410/2021:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2933/2020 Wohnbebauung Frank-Mock-Weg -- Kindergarten und Krippe

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2933/2020 Wohnbebauung Frank-Mock-Weg -- Kindergarten und Krippe

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der o.a. Drucksache wird in folgender Fassung und mit folgenden Maßgaben zugestimmt:



Der Vorhabenträger wird im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes verpflichtet, den für die vorgesehenen Wohneinheiten nach der Infrastrukturkostensatzung vorgesehenen vollständigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen (Kindergarten und Krippe) vor Ort auf dem Grundstück zu decken und dieselbe Anzahl an Kinderbetreuungsplätzen für die umliegende Nachbarschaft auf dem Grundstück vorzusehen.

Begründung

Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der nördlichen Calenberger Neustadt ist sehr hoch und seit vielen Jahren bei weitem nicht gedeckt. Mit der zusätzlichen Errichtung von zahlreichen Wohneinheiten wird dieser Druck noch steigen; aufgrund der engmaschigen innerstädtischen Bebauung in diesem Bereich stehen Alternativflächen zur anderweitigen Deckung des Bedarfs kaum zur Verfügung.

Zur Entlastung der Nachbarschaft soll der Vorhabenträger, der durch die Schaffung von Baurecht eine massive Wertsteigerung an dem bereits erworbenen Grundstück erfährt, einen Beitrag zur Entlastung der nördlichen Calenberger Neustadt leisten. Investition und Verantwortung gehören zusammen.