Antrag Nr. 15-0408/2021:
Wiederherstellung einer vernünftigen Verkehrssituation an der Kreuzung Elsenborner Straße/Peiner Straße/Hoher Weg

Inhalt der Drucksache:

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Wiederherstellung einer vernünftigen Verkehrssituation an der Kreuzung Elsenborner Straße/Peiner Straße/Hoher Weg

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,
1. die rote Radwegefurt an der Einmündung Elsenborner Straße in die Peiner Straße zu beseitigen,

2. das „STOP“-Schild (gem. § 41 Abs. 1 Anlage 2 Zeichen 206 StVO) in der Elsenborner Straße/Ecke Peiner Straße sowie das „Vorfahrt“-Schild (gem. § 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 301 StVO) auf der Peiner Straße/Ecke Elsenborner Straße zu beseitigen und damit den Vorfahrtgrundsatz „rechts vor links“ (gem. § 8 Abs. 1 Satz 1 StVO) wieder einzurichten,

3. die geplante Verkehrsinsel im Kreuzungsbereich Peiner Straße/Elsenborner Straße/Hoher Weg nicht zu installieren (Skizze der Ortsbegehung vom 17.12.2020 mit der Verwaltung),

4. die geplante rote Radwegefurt (Schutzstreifen für den Radverkehr gem. § 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 340 StVO) vom Hohen Weg in die Peiner Straße entlang der abknickenden Vorfahrt auf die Fahrbahn aufzubringen (Skizze der Ortsbegehung vom 17.12.2020 mit der Verwaltung).

Begründung

Zu 1. und 2. Nahezu im gesamten Stadtteil Seelhorst gilt der Vorfahrtsgrundsatz „rechts vor links“. Anlieger haben diese Regelung verinnerlicht, Ortsfremde kommen routiniert damit zurecht, sie trägt zur Verkehrsberuhigung bei. Die unnötig und nicht nachvollziehbar geänderte Vorfahrt im Bereich Peiner Straße/Elsenborner Straße schafft Verwirrung, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern, insbesondere von Fahrradfahrern, ist hier nicht auszuschließen. Insbesondere die wenige Meter später folgende erneute Vorfahrtsänderung an der abknickenden Vorfahrt (Hoher Weg/Peiner Straße) läßt die vorherige Maßnahme an der Elsenborner Straße um so mehr ad absurdum erscheinen!
Zu 3. Eine Mittelinsel an diesem Ort ist nicht nur überflüssig, sie nimmt auch völlig unnötig Raum auf der Fahrbahn ein. Da sich in dem genannten Bereich ausschließlich Fahrradwege befinden, die nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen sind, ist davon auszugehen, dass dieser Raum regelmäßig auch von Fahrradfahrern in Anspruch genommen wird. Folgerichtig ist darauf zu schließen, dass das Errichten einer Mittelinsel in diesem Bereich Bewegungsraum auch Fahrradfahrern nehmen würde, deren objektive Gefährdung im Einzelfall dadurch nicht auszuschließen wäre.
Zu 4. Eine rote Radwegefurt dient allgemein zur besseren Wahrnehmung dieses Schutzstreifens durch Verkehrsteilnehmer.