Anfrage Nr. 15-0369/2020:
Container auf dem Waterlooplatz

Inhalt der Drucksache:

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Container auf dem Waterlooplatz

In der Antwort auf die DS 15-0062/2020 führt die Verwaltung u.a. aus, dass die Unterkunft Am Waterlooplatz seit Anfang 2018 für die Unterbringung von Obdachlosen genutzt werde. Die Umnutzung sei vor dem Hintergrund steigender Unterbringungszahlen erfolgt. Weiterhin ist der Antwort zu entnehmen, dass zur Entspannung der Unterbringungssituation der Erwerb und Umbau einer neuen Unterkunft in der Kleefelder Straße geplant sei.
In der DS 3217/2019 wird zum geplanten Erwerb/ Umbau der Kleefelder Straße ausgeführt, dass dort die untergebrachten Personen „…dann in kleinen Einzimmerappartements leben“.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Für welchen Zeitraum wurde die Nutzung der Container auf dem Waterlooplatz als Unterkunft für Flüchtlinge genehmigt, war diese befristet und seit wann wurde eine Umnutzung zur Unterbringung obdachloser Personen mit welchem Enddatum genehmigt?

2) Wie viele Personen und in welchen Konstellationen wohnen dort (Einzelpersonen, Familien), welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben diese Personen und handelt es sich um Obdachlose oder Flüchtlinge?

3) Wenn in den Containern auf dem Waterlooplatz keine Einzelpersonen untergebracht sein sollten, wie sollen diese in Einzimmerappartements in der Kleefelder Straße 31 untergebracht und so die Unterbringungssituation entspannt werden?