Antrag Nr. 15-0355/2019:
Darstellung eines sechsten Schuleinzugsgebietes im Bezirk

Inhalt der Drucksache:

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Darstellung eines sechsten Schuleinzugsgebietes im Bezirk

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung möge die Möglichkeit eines sechsten Schuleinzugsgebiet im Stadtbezirk im Stadtteil Kirchrode prüfen. Dabei ist die mögliche Verteilung der Schulzüge und Schulbezirksgrenzen so darstellen, dass die im Jahr 2017 ausgelagerten zwei Züge der Wasserkampschule in eine neue, zusätzliche 3-zügige Grundschule in Kirchrode fließen können.

Begründung

Die Grundschule Wasserkampstraße platzte seit 2011 aus allen Nähten, so dass jahrelang in Containern unterrichtet werden musste. Ab 2014 wurde in dieser Schule in sechs Zügen unterrichtet. Die Verwaltung hat diese angespannte Raumsituation der Grundschule in Kirchrode erst zum Schuljahr 2017/2018 durch die Eröffnung einer Grundschule in der Nebenstelle der IGS und eine Verschiebung von zwei Zügen in Richtung Bemerode Süd-Ost/Kronsberg gelöst.

Diese Konstruktion der Verwaltung verursacht jetzt eine weitere Verdichtung der Schulstandorte im Bereich Bemerode/Kronsberg auf fünf Grundschulen - bei einer realen Unterversorgung der Kinder in Kirchrode durch eine einzige Grundschule. Zudem bedeutet diese Verlegung in Zukunft weite Wege für eine noch größere Zahl von Kindern, die aufgrund der aktuellen Bauaktivitäten (ca. 200 neue WE) sowie des starken Generationenwechsels im Bestand demnächst in Kirchrode leben werden und beschult werden müssen.

Da im Stadtteil Kirchrode eine städtische Fläche existiert, auf der ein Grundschulbau ohne Ankauf von Grundstücken möglich wäre, nämlich an der Lange-Feld-Straße gegenüber dem Vinzenz-Krankenhaus, ist es aus Kostengründen und aufgrund der geografisch geeigneteren Lage naheliegend, hier auch den Bau einer neuen Grundschule vorzuhalten. Dafür müsste in einigen Jahren lediglich die kürzlich aus Kirchrode verlagerten zwei Züge von der GS Kronsberg wieder zurückgeführt und ein sechstes Schuleinzugsgebiet eröffnet werden und die Schulbezirksgrenzen entsprechend angepasst werden.