Drucksache Nr. 15-0354/2006 S1:
Entscheidung zum Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 15-0180/2006: Anlegen eines Rodelbergs am Wülfeler Bruch

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Stellungnahme
15-0354/2006 S1
1
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Entscheidung zum Interfraktioneller Änderungsantrag zu Drucks.Nr. 15-0180/2006: Anlegen eines Rodelbergs am Wülfeler Bruch

Beschluss

1) Die Verwaltung wird gebeten zu überprüfen, ob das Anlegen eines Rodelberges am Wülfeler Bruch - zwischen Kinderspielplatz und der geplanten Kindertagesstätte - mit dem Naturschutz vereinbar und der Bodenaushub aus dem Bereich des Seelhorstbaches für diese Maßnahme verwendbar ist; das heißt: Keine Schadstoffe in diesem Aushub vorhanden sind.

Und wenn dies positiv beantwortet wird,

2) zu veranlassen, dass im Zuge der Umgestaltung des Seelhorstbaches, zwischen Kinderspielplatz und dem geplanten Neubau der Kindertagesstätte in der Höltjebaumstraße, ein Rodelberg für Kinder angelegt wird. (siehe DS 15-0180/2006).

Entscheidung

- siehe Anlage -