Antrag Nr. 15-0352/2006:
Dringlichkeitsantrag : Fütterungsverbotsschild am Leineufer / Wiehberpark

Inhalt der Drucksache:

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Dringlichkeitsantrag : Fütterungsverbotsschild am Leineufer / Wiehberpark

Antrag,

Die Verwaltung wird aufgefordert, am Ufer der Leine auf Höhe des Wiehbergpark -aus gegebenem Anlass- ein Schild aufzustellen, das darauf hinweist, dass in diesem Bereich das Füttern der “Wasservögel" verboten ist.

Begründung

Mit Drucksache 15-2107/2005 (Sitzung am 3.11.2005-Top 8.2.2.) wurde von der Verwaltung am 12.1.2006 die Entscheidung der Verwaltung mitgeteilt, dass dem Vorschlag des Bezirksrates gefolgt wird. Das aufgestellte Hinweisschild aber nahm lediglich die Worte:
“Bitte nicht futtern" auf. Diese Angabe ist “kein Verbot auf höfliche Art".
Ordnungskräfte können erst dann aktiv werden, wenn ein VERBOT mit einem entsprechenden Text auf einem Hinweisschild vorgegeben wird.
Von der jetzigen Fütterungsstelle könnte nunmehr eine Gefahr für junge und ältere Menschen ausgehen, die den Platz gezielt aufsuchen. An dieser Stelle konzentrieren sich zur Zeit ca. 150 bis 250 Wasservögel (in der Mehrzahl Wildenten, auch Wasserhühner) wegen regelmäßiger und übermäßiger Anfutterungen durch einige Personen.
Ab 1. März 2006 müssen, wegen einer möglichen Ansteckung mit “Vogelgrippe" durch
rückkehrende Zugvögel, Hühner z.B. vorübergehend in Stallungen untergebracht werden, um deren Ansteckung und die Weitergabe des Virus an den Menschen zu minimieren.
Das Gesetz lässt hier eine Lücke offen.
Wie dem auch sei... nur mit einem unmissverständlichen Verbot kann in Döhren an dieser Stelle eine “übermäßige Anfutterung" untersagt werden; darum bitten wir. Die jetzige “Wasservögel" - Konzentration wird sich dann von selbst auflösen.