Antrag Nr. 15-0348/2014:
DS 0077/2014 - Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Informationen:

verwandte Drucksachen:

15-0348/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 26.02.2014: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen
  • 26.03.2014: Stadtbezirksrat Linden-Limmer : Es wurde Einzelabstimmung beantragt. Im Ergebnis wurden die Nummern 1. - 8. jeweils mehrheitlich abgelehnt. Nachfolgend aufgeführt sind die einzelnen Abstimmungsergbebnisse: zu 1.: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen zu 2.: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen zu 3.: 3 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen zu 4.: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen zu 5.: 3 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen zu 6.: 5 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen zu 7.: 3 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 1 Enthaltungen zu 8.: 2 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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DS 0077/2014 - Sonderprogramm für Straßenerneuerung - Grunderneuerung im Bestand - Grundsatzbeschluss

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antragstext wird wie folgt ergänzt und neu gefasst:
1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung (Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung,
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen,
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 8 erfüllt werden.
3. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Linden-Limmer wird eine Bürgerbeteiligung in dieser Straße auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),

4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache 0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Linden-Limmer sowie der veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße,

5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer,

6. Streichung der Schörlingstraße (Abschnitt Abschnitt Davenstedter Str. bis Ende, lfd. Nr. 36) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen,

7. die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte über das Ergebnis,
8. die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die Prüfergebnisse gemäß Punkt 7 vorliegen und eine Finanzierung der Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden müssen.

Begründung

Die Grunderneuerung von Straßen führt nach der aktuell in Hannover geltenden Straßenausbaubeitragssatzung zu einer erheblichen finanziellen Belastung der anliegenden Grundstückseigentümer. Die aktuell zur Beratung anstehende Drucksache 0077/2014 verstärkt diese Situation weiter. Die CDU-Fraktion hält dieses für sozial ungerecht, da die Straßen durch die Allgemeinheit genutzt werden, bzw. manche Anlieger die Straße gar nicht abnutzen, da sie beispielsweise gar kein Kraftfahrzeug besitzen. Die CDU-Fraktion ist daher der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist.

Zu 1) Das Sonderprogramm zur Straßenerneuerung sollte ohne eine Erhebung von Anliegerbeiträgen realisiert werden.

Zu 2) Über die Mittelfreigabe und den Baubeginn hat nach dem seit 2011 geltenden NkomVG der jeweilige Bezirksrat zu entscheiden. Eine Entscheidung ohne Kenntnis der entstehenden Kosten für die jeweilige Straße kann nicht getroffen werden.

Zu 3) Da die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Anlieger an den Sanierungskosten zu beteiligen, haben die Betroffenen unseres Erachtens auch das Recht, vor Ausschreibung der Bauleistungen umfassend über die anstehende Baumaßnahme und die entstehenden Kosten informiert zu werden.

Zu 4) Ohne Kenntnis der entstehenden Kosten kann der Bezirksrat nicht über die Maßnahme entscheiden. Auch die Anlieger sollten vor Beschluss einer Baumaßnahme, für die sie zahlen sollen, die Berechnungsgrundlagen und die ungefähre Höhe ihrer Anliegerbeiträge kennen können.

Zu 5) Um zu beurteilen, welches die geeignetste und wirtschaftlichste Sanierungsmethode für die jeweilige Straße ist, muss zuvor die Beschaffenheit des Straßenober- und -unterbaus geprüft und eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Sanierungsmodelle durchgeführt werden.

Zu 6) Die Schörlingstraße wurde erst kürzlich für die Neuansiedlung des Wertstoffhofes hergestellt. Hier hätte, wenn damals notwendig, eine Grunderneuerung stattfinden müssen. Da es sich beim genannten Teilstück fasst ausschließlich um die Zufahrt zum Wertstoffhof handelt und die Straße auch im Bereich des Kopfsteinpflasters für diese Zwecke gut befahrbar ist, ist eine Grunderneuerung nicht erforderlich.

Zu 7 und 8) Die CDU-Fraktion ist der Ansicht, dass die Grunderneuerung von Straßen aus Gründen der sozialen Solidarität und Gerechtigkeit auch in Hannover von der Allgemeinheit getragen werden sollte, wie dies unserer Kenntnis nach bereits in anderen Städten wie z.B. Berlin, Stadthagen, Langenhagen und Barsinghausen der Fall ist.