1. dem Sonderprogramm für Straßenerneuerung
(Grunderneuerung im Bestand) mit einem Finanzvolumen von 47,5 Mio. € grundsätzlich, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den jeweiligen Haushaltsplänen und vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung,
2. der Mittelfreigabe und dem Baubeginn der Einzelmaßnahmen,
wie in der Begründung dargestellt, zuzustimmen, sofern die Punkte 3 – 8 erfüllt werden.
3. vor Ausschreibung der Bauleistungen einer Straße im Stadtbezirk Linden-Limmer wird eine Bürgerbeteiligung in dieser Straße auf geeignete Art und Weise durchgeführt (z.B. Informationsveranstaltung, Umfrage, Straßenbegehung),
4. Veröffentlichung der kalkulierten Baukosten jeder in Anlage 1 zu Drucksache 0077/2014 aufgeführten Straße des Stadtbezirks Linden-Limmer sowie der veranschlagten zu erhebenden Anliegerbeiträge je Straße,
5. Durchführung einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung für die beiden Sanierungsmodelle einer für die Anlieger beitragsfreien Deckensanierung und einer Grunderneuerung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung für die in Anlage 1 genannten Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer,
6. Streichung der Schörlingstraße (Abschnitt Abschnitt Davenstedter Str. bis Ende, lfd. Nr. 36) aus der Liste der von Grund auf zu erneuernden Straßen,
7. die Verwaltung prüft Möglichkeiten zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung durch den Rat sowie alternativer Finanzierungsmodelle durch die Allgemeinheit und informiert die Bezirksräte über das Ergebnis,
8. die Verwaltung stellt die Drucksache 0077/2014 solange zurück, bis die Prüfergebnisse gemäß Punkt 7 vorliegen und eine Finanzierung der Straßensanierung durch die Allgemeinheit gefunden wurde, so dass keine Anliegerbeiträge gemäß Straßenausbaubeitragssatzung mehr erhoben werden müssen.