Anfrage Nr. 15-0347/2021:
DUH-LHH-Vergleich

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

DUH-LHH-Vergleich

Auf der hannover.de-Seite steht mit Datum v. 02.02. d.J. unter anderem Folgendes:

"Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich auf einen Vergleich geeinigt, um ein Klageverfahren vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu beenden. Die DUH hatte für eine Änderung des städtischen Luftreinhalteplans geklagt, um den Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten. Der Vergleich sieht ein Bündel an Maßnahmen vor, die fortzusetzen oder zu beginnen sind."

Etwas weiter unten steht dann noch:

"Der vorgeschlagene Vergleich ist Bestandteil einer der Politik vorgelegten Beschlussdrucksache, über die die zuständigen Gremien in den kommenden Wochen entscheiden."

Ich frage daher die Verwaltung:

1. Wie wirken sich die Maßnahmen des Vergleichs auf die Luftqualität im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld aus (oder genauer gesagt: Welche Maßnahmen sollen hier zur Anwendung kommen?)

2. Ist beabsichtigt, in den Rechtsstreit wieder einzutreten, falls der Vergleich nicht 1 : 1 von den zuständigen Gremien verabschiedet wird?