Drucksache Nr. 15-0347/2015 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Freihalten von Rettungswegen
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.02.2015
TOP 10.2.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0347/2015 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Freihalten von Rettungswegen
Sitzung des Stadtbezirksrates Herrenhausen Stöcken am 25.02.2015
TOP 10.2.3.

An den Straßenbahnhaltestellen Leinhäuser Bahnhof (stadtauswärts) und am Herrenhäuser
Markt (stadteinwärts) teilen sich die Stadtbahn und der Straßenverkehr nur eine gemeinsa-
me Fahrspur. So sperrt die Stadtbahn den Straßenverkehr während ihres Halts. Sie sperrt
damit auch die Durchfahrt von Rettungswagen und Feuerwehr und zwar nicht nur unerheb-
lich, sondern lang andauernd, wenn sich bei Betriebsstörungen Bahnen stauen. Staut zum
Beispiel ein Unfall den Verkehr der Straßenbahn, so können Rettungskräfte den Unfallort
nicht ungehindert erreichen, weil Stadtbahnen die einspurige Zufahrt sperren.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Haben die Fahrer der Stadtbahnen Anweisung, nur dann in eine Haltestelle mit einer
einzigen, gemeinsam mit dem Straßenverkehr genutzten Fahrbahn einzufahren, wenn
sie sehen können, daß die Ausfahrt frei ist? Vergleichbare Rücksicht wird von jedem
Autofahrer erwartet, der nur dann in eine Kreuzung einfahren darf, wenn er sieht, daß
er sie auf der Gegenseite verlassen kann.
2. Wie wird schneller, ungehinderter Rettungsdienst im Vergleich zu Parkplätzen neben
einspurigen, gemeinsam genutzten Fahrbahnen bewertet? Ist nicht die Hilfe bei Feuer,
Unfall oder lebensbedrohlichen Erkrankungen wichtiger als die Einschränkung und Un-
terbrechung des Verkehrs durch Autos, die in einer zweiten Spur neben der Haltestelle
parken?
3. Wie stellen sich die Rettungsdienste zu einspurigen, gemeinsam von Straßenbahn und
Straßenverkehr genutzten Fahrspuren neben Haltestellen? Notärzten sind minutenlange
Verzögerungen an verstopften Haltestellen bekannt.

Antwort der Verwaltung

Zu 1: Generell gilt für die Fahrer der üstra der Verhaltensgrundsatz, dass andere Verkehrsteilnehmer so wenig wie möglich beeinträchtigt werden dürfen. Dieser Verhaltensgrundsatz schließt auch ein, dass nicht in eine Kreuzung eingefahren werden soll, wenn diese wegen eines Staus nicht wieder verlassen werden kann. Im Falle eines Staus auf einem straßenbündigen Bahnkörper kann die Stadtbahn nicht ausweichen und muss in diesem Fall warten, bis der Stau sich auflöst.
Zu 2: Generell hat die üstra keine Einwände, wenn im Haltestellenbereich das Längsparken erlaubt wird, unter der Voraussetzung, dass dadurch nicht der Betrieb der ÖPNV-Linien beeinträchtigt wird, oder gefährliche Situationen absehbar sind.
Zu 3: Der Feuerwehr Hannover sind keine entsprechenden Verzögerungen an den Stadtbahnhaltestellen bekannt.