Drucksache Nr. 15-0283/2018 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Übertragung von Dienstleistungstätigkeiten vom städtischen Energieversorger Enercity auf Bürgerinnen und Bürger der Südstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-0283/2018 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Übertragung von Dienstleistungstätigkeiten vom städtischen Energieversorger Enercity auf Bürgerinnen und Bürger der Südstadt
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 21.02.2018
TOP 7.1.2.

Als kommunales Energieversorgungs- und Dienstleitungsunternehmen ist die Stadtwerke Hannover AG (enercity) für die Energieversorgung und damit verbundene Dienstleitungen der Einwohner Hannovers zuständig. Die Anteile des Unternehmens befinden sich dabei vollständig im Eigentum der LHH Hannover sowie der Region Hannover. Regelmäßig begründet unser kommunaler Energieversorger die von ihm veranschlagten höheren Preise im Vergleich zu „Billiganbietern“ mit einem höheren Service für seine hannoverschen Kunden.
Anwohner der Alten Döhrener Straße haben beklagt, dass sie im Unterschied zu vorangegangenen Jahren von enercity aufgefordert worden seien, ihre Zählerstände in diesem Jahr selbst abzulesen. Es dränge sich der Verdacht auf, dass enercity Dienstleistungstätigkeiten, die die Südstädter Kunden offensichtlich von Ihrem Energieversorgungsunternehmen erwarten, auf ihre Kunden umverteilen wollen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Ist es aus Sicht der Stadt Hannover, als Mehrheitseigentümerin von enercity, richtig, dass enercity als kommunales Energieversorgungs- und Dienstleitungsunternehmen, im Gegensatz zu „Billig-Energieversorgungsunternehmen“ einen Fokus auf ein mehr an Dienstleistungen für die Hannoveranerinnen und Hannoveranern legen sollte?
2. Entspricht es der Wahrheit, dass enercity seit diesem Jahr Kunden auffordert ihren Stromverbrauch selbst abzulesen und wie steht die Stadt Hannover dem, als Mehrheitseigentümerin, gegenüber?

3. Aus welchem Anlass werden Kunden gebeten ihre Stromzähler selbst abzulesen, womöglich um Kosten einzusparen?

Antwort der Verwaltung

Zu 1.:
Als kommunales Energieversorgungsunternehmen strebt enercity klar eine weitere
Stärkung des Kundenfokus an. Kernausrichtung der aktuellen Strategie ist es dabei, sich als
treibende Kraft für die digitale Energiewelt von morgen und erste Wahl für innovative
Dienstleistungen und nachhaltige Energie zu positionieren. Bei der Umsetzung der enercity
Unternehmensstrategie stehen die Prozesse mit Kontakt zum Kunden somit klar im Fokus.
Entsprechend hat das Themenfeld der Dienstleistungen für die Kunden einen hohen
Stellenwert, insbesondere vor dem Hintergrund des angesprochenen Preiswettbewerbs im
Energiebereich.

Die für die Netzinfrastruktur und deren -dienste zuständige Gesellschaft
enercity-Netzgesellschaft GmbH (eNG) ist als Betreiber der Energie- und
Wasserversorgungsnetze in Hannover aufgrund gesetzlicher Grundlagen verpflichtet
mindestens einmal jährlich bei allen Kunden des Versorgungsgebietes die Zählerstände
der Versorgungszähler zu ermitteln. Die ermittelten Zählerstände werden im Anschluss an
die vom Kunden gewählten Lieferanten (z.B. enercity oder die Wettbewerber übermittelt.

Dabei stellt die Kundenselbstablesung ein sowohl beim Gesetzgeber, als auch beim Kunden
anerkanntes und in der Praxis übliches Verfahren dar, um den Zählerstand für die in Folge
stattfinde Verbrauchsabrechnung zu ermitteln. Bereits seit ca. 20 Jahren wird dieses
System daher in weiten Teilen des Versorgungsgebietes eingesetzt.

Zu 2. und 3.:
Die enercity Netzgesellschaft GmbH (eNG) bearbeitet circa 800.000 Ablesungen pro Jahr,
wovon bereits ungefähr 550.000 in den Bereich der Kundenselbstablesungen fallen.
Zielsetzung ist stets, mit Blick auf den Kunden, ein möglichst optimales Vorgehen zu
organisieren.

Eine Vielzahl der Kunden wünscht eine flexible und gleichzeitig einfach zu handhabende
Möglichkeit Kundendaten, wie die Verbrauchswerte, zu melden bzw. zu aktualisieren.
Hierfür bietet sich die Kundenselbstablesung, unter Einbindung der dafür geeigneten
digitalen Kanäle, an.

In der Tat wurde unter anderem auch in der Südstadt das Verfahren “Kunden
selbstablesung mit einer nachgelagerten Ablesung durch unseren Außendienst“ eingesetzt.
Dieses Verfahren bietet dem Kunden die Möglichkeit flexibel und terminunabhängig zu
agieren und unterstützt auch das verständliche Kundenbedürfnis, für das Ablesen eines
Zählerstands nicht Termine verschieben oder Urlaub nehmen zu müssen, um den Zugang
zum Zähler gewähren zu können.
· Der Kunde kann somit eigens durch die Selbstablesung bestimmen, wann er
seine Zählerstände innerhalb von zwei Wochen ablesen kann.

· Sofern der Kunde keinen Zugang zum Zähler hat oder es ihm nicht möglich ist seinen Zählerstand abzulesen, kommt die enercity Netzgesellschaft GmbH (eNG) gerne im Nachgang und innerhalb der rechtlichen Ablesefristen mit einem Außendienst-Mitarbeitenden vor Ort und nimmt die Ablesung vor.

Dies wird den Kunden im Beiblatt zur Selbstablesung auch erläutert.