Drucksache Nr. 15-0268/2015 S1:
Gesamtkonzept „Spielplatzentwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer“
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.02.2015
TOP 6.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0268/2015 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Gesamtkonzept „Spielplatzentwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer“
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.02.2015
TOP 6.2.1.

Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, dem Bezirksrat ein Gesamtkonzept „Spielplatzentwicklung im Stadtbezirk Linden-Limmer“ vorzulegen.
Im Besonderen soll das Gesamtkonzept enthalten:
1. Eine Bestandsaufnahme der Spielplätze im Stadtbezirk, unter Angabe aller vorhandenen Spielgeräte sowie deren Aufstellungsdatum.
2. Eine Einschätzung über den Zustand der Spielgeräte insbesondere unter der Berücksichtigung des Sicherheitsaspektes.
3. Eine Übersicht darüber, wie viele Spielplätze im Stadtbezirk mit behindertengerechten Spielgeräten ausgestattet sind und für welchen Spielplatz evtl. bereits konkret die Installation geplant ist.
4. Eine Einschätzung über die Spielgeräte, die aus Sicht der Verwaltung in naher Zukunft erneuert werden müssen.
Der Bezirksrat Linden-Limmer hat sich von je her um einen guten Zustand der Spielplätze im Stadtbezirk bemüht. Die Spielplätze im Stadtbezirk sollten bei Erneuerung auch mit behindertengerechten Spielgeräten ausgestattet werden. Das Gesamtkonzept soll dem Bezirksrat einen Überblick über die aktuelle und zukünftige Lage vermitteln.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt.

Zu 1.:
Der Bestand der Spielplätze und Spielgeräte liegt in der Datenbank des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün zwar vor, aber ohne das jeweilige Aufstelldatum älterer Geräte und ohne die Möglichkeit, dies zu verschicken, weil es dafür viel zu umfangreich ist. Eine Bestandsaufnahme aller Spielgeräte auf allen Spielplätzen im Stadtbezirk inklusive Aufstelldatum in einer versendbaren Form kann aus personellen Gründen nicht erhoben werden und wäre auch zu wenig aussagekräftig, um daraus Prioritäten ableiten zu können. So können z.B. auch ältere Spielgeräte noch vollständig intakt sein und viele Spielfunktionen erfüllen, während jüngere durch stärkere Abnutzung evtl. eher erneuerungsbedürftig oder für die heranwachsenden Kinder zu klein geworden sind. Hinzu kommt, dass es sich aufgrund der Vielzahl der Plätze und Geräte immer um eine Momentaufnahme handelt und nichts über die Qualität und Nutzungsmöglichkeit des Spielplatzes insgesamt aussagt, da dies von vielen weiteren Faktoren abhängt (Erreichbarkeit, Lage, Nachbarschaft, Störungsfreiheit, Kommunikationsmöglichkeiten usw.). Eine Auflistung der Spielplätze aller Stadtbezirke und einige Informationsbroschüren zum Thema sind unter www.hannover.de veröffentlicht, ebenso alle weiteren Informationen, die ohne spezielle Programme abrufbar sind.

Zu 2.:
Der Zustand der Spielplätze und der vorhandenen Ausstattung wird in regelmäßigen Abständen von geschulten Fachkräften kontrolliert (von der wöchentlichen Sicht- und Verschleißkontrolle bis hin zur großen jährlichen Hauptinspektion). Die Kontrollen werden protokolliert und dokumentiert. Falls kleinere Mängel festgestellt werden, werden sie schnellstmöglich repariert. Sollte es Gefahren für die Benutzung geben, werden die Geräte unverzüglich abgesperrt und weitere Maßnahmen veranlasst. Insofern kann der Stadtbezirksrat davon ausgehen, dass alle Geräte, die nicht abgesperrt sind, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch immer sicher benutzbar sind.

Zu 3.:
Die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen, auch im Zusammenspiel zwischen unterschiedlichen Gruppen, wird seit Jahren in Hannover immer weiter voran gebracht und bei allen Neuanlagen und größeren Erneuerungen berücksichtigt. Hierbei ist zu bedenken, dass es unterschiedliche Arten von Behinderungen mit unterschiedlichen Ansprüchen und Bedürfnissen gibt, von der barrierefreien Erreichbarkeit des Spielplatzes bis hin zur Förderung körperlicher Fertigkeiten oder inklusiven Formen des zusammen Spielens. Eine bloße Auflistung behindertengerechter Geräte greift zu kurz, wenn die verschiedenen Formen der Behinderung nicht mit berücksichtigt werden.
Hierzu gibt es regelmäßigen Austausch mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und bei konkreten Projekten auch mit Einrichtungen vor Ort. So wurde zum Beispiel der erste weitgehend barrierefreie Spielplatz in Hannover im Stadtbezirk Döhren-Wülfel angelegt, gemeinsam mit der Werner-Dicke-Schule (Spielplatz Herzlaker Straße). Weitere Maßnahmen werden z.B. bei Wegebelägen, der Gestaltung von Kombinationsspielanlagen oder an Sandspielbereichen mit vorgesehen, ohne dass es sich dabei immer um Spezialanfertigungen für Menschen mit Behinderungen handeln muss, z.B. mit dem Rollstuhl befahrbare Spielebenen und Sandspieltische, tastbare Wegebeläge oder befahrbare Fallschutzmaterialien. Einzelheiten hierzu sind im Inklusionsbericht, der gerade erschienen ist, aufgeführt.
Dennoch gibt es auch hier noch Verbesserungsmöglichkeiten, die immer dann mit berücksichtigt und geplant werden, wenn ein Spielplatz neu angelegt oder erneuert wird.

Zu 4.:
Durch die unter 2. beschriebenen regelmäßigen Kontrollen bleibt die Liste der Geräte, die erneuert werden sollten, ständig im Fluss, so dass sich daraus allein keine langfristige Planung für die Spielplätze des Stadtbezirks ableiten und demzufolge auch kein Konzept zur Abarbeitung erarbeiten lässt. Generell kann man sagen, dass es in vielen Fällen sinnvoll ist, einen Spielplatz von Grund auf zu erneuern, um dabei gleichzeitig weitere Verbesserungen zu erreichen (z.B. barrierefreie Erreichbarkeit, Durchführen eines Beteiligungsprojekts, Anpassen der Fläche an geänderte Altersstruktur oder verändertes Spielverhalten der BenutzerInnen usw.). Der Austausch einzelner Spielgeräte erfolgt immer dann, wenn es die Situation erfordert, z.B. aufgrund von altersbedingten Schwierigkeiten bei der Reparatur oder Mängeln bei der Standsicherheit und soweit es im Rahmen der vorhandenen Budgets möglich ist.