Anfrage Nr. 15-0255/2004:
Sondergenehmigungen im Bereich der Bebauungspläne Nr. 653, 654 und 942

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Sondergenehmigungen im Bereich der Bebauungspläne Nr. 653, 654 und 942

Anfrage

Die Stadt bietet derzeit im Wohngebiet „Gartenstadt Kirchrode” mehrere Grundstücke zum Kauf an.
Die Bebauungspläne dazu wurden 1985, 1987 und 1979 erstellt, unter der Berücksichtigung, den
Charakter dieser gewachsenen grünen Siedlung weitgehenst zu erhalten. In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
1) Sind die Bebauungspläne von damals heute noch bindend ?
2) Welche rechtlichen Grundlagen für Sondergenehmigungen gibt es ?
3) Inwieweit werden hier Sondergenehmigungen von Seiten der Stadt kontrolliert und akzeptiert ?