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Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates
Veröffentlichung der Grundbesitzkarte für den Stadtbezirk Mitte
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.02.2015
TOP 7.2.1.
Beschluss
Die Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, allen Mitgliedern des Bezirksrates Mitte je eine mehrfarbige aktuelle Grundbesitzkarte zumindest für den Stadtbezirk Mitte in Papierform auszuhändigen, aus welcher hervorgeht, von welchen Flächen die Landeshauptstadt Hannover, die GBH, die ZVK und andere kommunale Einrichtungen Eigentümerin ist, und an welchen Flächen andere kommunale dingliche Rechte bestehen.
Diese Karte soll ab sofort in aktualisierter Form einmal jährlich an die o.a. Adressaten ausgegeben werden. Ferner soll den Bezirksratsmitgliedern je eine historische Grundbesitzkarte zumindest für den Stadtbezirk Mitte für die Jahre 1994, 2004 und 2014 herausgegeben werden.
Ferner sollten die Orte der Belegrechte der Stadt aus der Karte mit der jeweiligen Anzahl hervorgehen.
Entscheidung
Die städtische Grundbesitzkarte wird dem Stadtbezirksrat als Datei im pdf-Format zur Verfügung gestellt. Die Karte wird an die Mitglieder des Stadtbezirksrates ausschließlich zum Zwecke der Wahrnehmung des politischen Mandats herausgegeben. Eine Verwendung für andere Zwecke , jegliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe ist nicht zulässig. Auf eine Abgabe in Papierform wird aus Gründen des Ressourcenschutzes vorerst verzichtet.
Der Herstellung von historischen Grundbesitzkarten ist nur mit erheblichen Aufwand möglich. Die Grundbesitzkarte weist den jeweils aktuellen Bestand nach, für rückwirkende Stichtage müsste umfangreiche Aktenrecherche betrieben werden. Dem Wunsch nach der Bereitstellung historischer Grundbesitzkarten kann daher nicht gefolgt werden.
Die Orte der Belegrechte der Stadt werden dem Stadtbezirksrat Mitte auf Stadtteile zusammengefasst als Liste zur Verfügung gestellt. Die Liste wird an die Mitglieder des Stadtbezirksrates ausschließlich zum Zwecke der Wahrnehmung des politischen Mandats herausgegeben. Eine Verwendung für andere Zwecke , jegliche Veröffentlichung oder sonstige Weitergabe ist nicht zulässig.
Die Grundbesitzkarte und die Liste der Belegrechte werden im Juni für die Weitergabe über 18.6 bereitgestellt.