Informationen:
verwandte Drucksachen:
15-0245/2004 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 12.02.2004: Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel : Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
15-0245/2004 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis) |
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Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen | ||||
Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | Betriebseinnahmen | 0,00 € | ||
sonstige Einnahmen | 0,00 € | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | ||
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | ||
Ausgaben | Ausgaben | ||||
Erwerbsaufwand | 0,00 € | Personalausgaben | 0,00 € | ||
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | Sachausgaben | 0,00 € | ||
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | Zuwendungen | 0,00 € | ||
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | ||
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | ||
Finanzierungssaldo | 0,00 € | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € |
Durch die Lage am ruhigen Grünraum des Friedhofes und zugleich im zentralen Bereich des Stadtteiles Seelhorst mit guter ÖPNV-Anbindung ist der ehemalige Kompostplatz in der Nachnutzung besonders für Wohnzwecke geeignet. Diese Beurteilung hat zu einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes (174. Änderung) geführt. Dieses Änderungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Der Bebauungsplan soll das erforderliche Baurecht schaffen. Entsprechend der umgebenden städtebaulichen Struktur, die durch Reihenhäuser, niedriggeschossigen Geschosswohnungsbau und freistehende Einfamilienhäuser geprägt ist, soll hier zukünftig verdichteter, gestalterisch hochwertiger Einfamilienhausbau stattfinden. Es sollen - wie in den Anlagen 2 und 3 ausführlich dargestellt - reihenhausartige Einfamilienhäuser, Gartenhofhäuser sowie individuelle Einfamilienhäuser ohne Bauträgerbindung entstehen.
Zur Erschließung werden sparsam dimensionierte Wohnstraßen angelegt, die auch die technische Infrastruktur aufnehmen. Geprüft wird, ob eine Nahwärmeversorgung eingerichtet werden kann. Weitgehend erhalten werden soll der etwa 10 m tiefe Pflanzstreifen entlang der Peiner Straße und der Straße Hoher Weg. Als markantes landschaftsprägendes Element wird er in die städtebauliche Struktur eingebunden.
Im Norden des Geltungsbereiches wird ein öffentlicher Spielplatz festgesetzt, der über den Geltungsbereich hinaus auch als Spielplatzangebot für den bisher unterversorgten westlichen Teil der Seelhorst dienen wird.
Die Fläche ist heute weitgehend versiegelt. Über die Entsiegelung für Hausgärten wird sich die Umweltsituation tendenziell verbessern.
Um den verbleibenden Eingriff zu minimieren, soll der vorhandene Pflanzstreifen an der West- und Nordgrenze des Grundstückes weitestgehend erhalten und in die Gestaltung einbezogen werden.
Die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (öffentliche Unterrichtung und Erörterung) entspricht den Grundsätzen, die der Rat am 25.1.1996 beschlossen hat (Drucksache Nr. 985/95).