Drucksache Nr. 15-0241/2016 S1:
Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-2749/2015 - Franziusweg -
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 07.03.2016
TOP 8.1.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0241/2016 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Änderungsantrag zur Drucks. Nr. 15-2749/2015 - Franziusweg -
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 07.03.2016
TOP 8.1.1.1.

Beschluss

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Bezirksräten Herrenhausen-Stöcken
und Nord zeitnah eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit den Anlieger-innen des Franziusweges mit dem Ziel der Umbenennung und Identifizierung eines neuen Straßennamens durchzuführen. Die Anwohner_innen sollen aktiv an der Namensfindung ihres neuen Straßennamens beteiligt werden.
Die Veranstaltung wird mit genügend Vorlauf angekündigt und findet in der Nähe des Franziusweges statt. Mindestens eine Person aus dem Beirat „Wissenschaftliche Betrachtung von namensgebenden Persönlichkeiten“soll über das Beratungsergebnis des Gremiums berichten. Die Bezirksräte werden anschließend eine Empfehlung zur Namensgebung dem Rat zur Entscheidung unterbreiten.

Entscheidung

Dem Antrag kann nicht gefolgt werden.
Die Stadtbezirksräte Nord und Herrenhausen-Stöcken haben entsprechend ihrem Anhörungsrecht Beschlüsse getroffen, die in ihrem Ergebnis nicht miteinander harmonieren.
Der Stadtbezirksrat Nord wünscht die Durchführung einer Informationsveranstaltung mit dem Ziel der Herbeiführung einer Umbenennung und Erarbeitung eines neuen Straßennamens, während der Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken eine ergebnisoffene Anliegerbefragung möchte.

Da dem Rat das abschließende Entscheidungsrecht zukommt, wird die Verwaltung den Ratsgremien eine entsprechende Beschlussdrucksache vorlegen.