Anfrage Nr. 15-0231/2008:
Barrierefreie Zugänglichkeit zur Johannis-Kapelle in Bemerode

Inhalt der Drucksache:

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Barrierefreie Zugänglichkeit zur Johannis-Kapelle in Bemerode

Bemeroder Johannis-Kapelle und Barrierefreiheit

Die Bemeroder Johannis-Kapelle wurde im Eingangsbereich erheblich umgebaut, von einer vorgezogenen, einläufigen Treppe mit beidseitigem Geländer hin zu einer Pyramidentreppe mit einem einseitig, seitlich an der Kirchenmauer befestigten Geländer. Die Treppe an sich ist dadurch einladender und großzügiger gestaltet worden. Die Zugänglichkeit hat sich für mobilitätseingeschränkte Besucher hingegen verschlechtert. Die Anpassung der Zuwegung ist überhaupt nicht erfolgt. Beides berührt erheblich negativ – unter dem Blickwinkel der versäumten Herstellung der Barrierefreiheit, eines in unserer Zeit unverständlichen Verhaltens. Dieses Verhalten fördert nicht die Integration der bereits angesprochenen Personengruppen und ist im Zusammenhang mit einem auch mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben, noch dazu im öffentlichen Raum, völlig unakzeptabel.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Welche Regelungen bestehen baurechtlich und auch eigentumsrechtlich bezüglich dieser in Rede stehenden Treppe und deren Zuwegung, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung bei einer erheblichen baulichen Veränderung – auch unter dem Gesichtspunkt der gesellschaftlichen Integration von mobilitätseingeschränkten Personen?
2. Welche Maßnahmen wären / sind rechtlich geboten und / oder vernunftgeboten angezeigt zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs?
3. Welche Rückkopplungen zwischen Bauherrin und Stadt hat es in den letzten Jahren zum Thema der Barrierefreiheit mit welchem Ergebnis gegeben?