Antrag Nr. 15-0230/2018:
Überprüfung der Qualität der Ausbesserungsarbeiten

Inhalt der Drucksache:

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Überprüfung der Qualität der Ausbesserungsarbeiten

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Straßenbauverwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, ihrer Pflicht zur Überprüfung der Qualität der Ausbesserungsarbeiten nach Abschluss von Baumaßnahmen wahrzunehmen.

Begründung


Nach Baumaßnahmen der Stadtwerke, Kanalisation ,Wasser und Elektrizität, Kabelverlegungen und sonstigen Arbeiten unter dem Straßenniveau, ist die Straßenbauverwaltung verpflichtet, den Qualitätszustand der ausgebesserten Straße zu beurteilen und, bei schlechter Ausführung, die jeweilige Firma in Regress zu nehmen, bis die Straße wieder in ihren Urzustand versetzt worden ist.

Damit wird verhindert, dass nach jahrelangen Pfuschausbesserungen die Eigentümer für Totalsanierungen herangezogen werden. Als Beispiel kann hier die Bleekstraße angeführt werden, die vollkommen verwüstet ist. Umgekehrt ist es bei sanierten Straßen, wenn dort aufgerissen wurde, sind diese Löcher akkurat und ordentlich wieder verschlossen worden.
Die Straßenausbausatzung lässt nur Maßnahmen zu, die sich durch normalen Verschleiß nach ca. 30 Jahren ergibt.