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Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsherrn Martin Hexelschneider
Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Hexelschneider die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Werden nicht berührt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Hexelschneider hat mit Schreiben vom 19.01.2014 seinen Rücktritt aus dem Bezirksrat mit sofortiger Wirkung erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 NKomVG endete damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Die Voraussetzungen des Sitzverlustes sind vom Stadtbezirksrat festzustellen, dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
18.62.06
Hannover / 31.01.2014