Drucksache Nr. 15-0223/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Belieferung von Geschäften in der Fußgängerzone nach 11.00 Uhr
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.02.2009
TOP 9.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
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15-0223/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Belieferung von Geschäften in der Fußgängerzone nach 11.00 Uhr
Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 16.02.2009
TOP 9.1.1.

Anfrage der CDU-Fraktion

In der Sitzung des Bezirksrates Mitte am 19.01.2009 stand der Lieferverkehr in den Fußgängerzonen nach 11.00 Uhr auf der Tagesordnung. Daraus ergaben sich für uns folgende Fragen an die Verwaltung:

1.) Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Stadt, um gegen diese Übertretungen vorzugehen?
2.) Besteht die Möglichkeit, Personen, die wiederholt gegen die Bestimmungen verstoßen haben, mit Fahrverboten oder anderen Strafen als „Knöllchen“ zu belegen?
3.) Wie viele Fälle der Belieferung nach 11.00 Uhr sind der Verwaltung für 2008 bekannt bzw. wie viele Fälle wurden angezeigt und verfolgt?

Antwort der Verwaltung:


Zu Frage 1:
Sowohl der Verkehrsaußendienst als auch die Servicegruppe Innenstadt kontrollieren die Einhaltung der Zeiten, zu denen Lieferverkehr in der Fußgängerzone stattfinden darf. Bei Verstößen können mündliche Ermahnungen ausgesprochen oder Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen aufgenommen werden, die nach den Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet werden.

Zu Frage 2:
Die Möglichkeit einer anderen Ahndung besteht nicht. Die Regelahndung für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist bundeseinheitlich in der Bußgeldkatalogverordnung festgelegt. Zudem erfolgt keine Speicherung von „Mehrfachtätern“ auf örtlicher Ebene, sondern nur im Rahmen des Bundesverkehrszentralregisters. Dort werden aber keine Verwarnungstatbestände gespeichert.

Zu Frage 3:
Die Verwaltung führt bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs und bei der Ahndung der Verstöße keine Statistik, die danach differenziert, wo die Verstöße begangen werden (z.B. in der Fußgängerzone, einer Straße oder im verkehrsberuhigten Bereich). Die Verwaltung hat lediglich für die Monate November und Dezember 2008 die Anzahl der Verstöße händisch festgestellt. Im November 2008 sind 73 Verstöße in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 19.00 Uhr festgestellt worden, im Dezember 2008 waren es 118 Verstöße.