Antrag Nr. 15-0222/2015:
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 2764/2014 - Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative Hilligenwöhren
Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen der Burgwedeler Straße

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 2764/2014 - Bauleitplan der Wohnbauflächeninitiative Hilligenwöhren
Anpassung der planungsrechtlichen Grundlagen der Burgwedeler Straße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Unter dem Punkt „Hauptverkehrsstraßennetz“ (siehe Anlage 1, unter 4. Planungsziele und Planinhalt, Seite 12-13) ist der Text nach Absatz 1 vollständig zu streichen und wie folgt zu ersetzen: „Aus heutiger Sicht sind die Planungen jedoch verkehrstechnisch und städtebaulich überholt. Die planungsrechtlichen Grundlagen sind daher in einem gesonderten Verfahren dem Status quo entsprechend anzupassen und eine mögliche Verlegung der Trasse der Burgwedeler Straße zu streichen.“

Begründung

Mit den Bebauungsplänen Nr. 231 aus dem Jahre 1970 und Nr. 401 aus dem Jahre 1971 wurden die planungsrechtlichen Grundlagen für eine mögliche Verlegung der Trasse der Burgwedeler Straße nach Westen geschaffen. Die Planungen gehen auf eine Netzkonzeption zurück, die bereits im Wirtschaftplan Hannover von 1935 und im Flächennutzungsplan von 1950 enthalten war. Damals sollte die Trasse perspektivisch der besseren verkehrlichen Erschließung dienen.

Aus heutiger Sicht sind die Planungen jedoch verkehrstechnisch und städtebaulich überholt. Dies gilt insbesondere für eine moderne Mobilität, die eine Abkehr vom bloßen quantitativen Ausbau des Straßennetzes erfordert (steigender Anteil des Radverkehrs, demografischer Wandel / altersbedingte Abnahme der Nutzung von PKW, verstärkte Nutzung des ÖPNV). Darüber hinaus ist im verkehrlich stark frequentierten Stadtteil Bothfeld eine Reduzierung der Verkehrsmenge und der damit verbundenen Emissionen anzustreben.

Im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens steht die Entwicklung des Baugebietes Hilligenwöhren bevor. Die vorgesehene Verlegungstrasse der Burgwedeler Straße grenzt unmittelbar an dieses neue Baugebiet und der entsprechende Bereich wird darin freigehalten. Insofern gilt es nun, zu Beginn des Verfahrens Klarheit zu schaffen (auch für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner) und eine mögliche Verlegungstrasse aufzuheben. Hinzu kommt, dass sich seit 1971 der Stadtteil Bothfeld baulich stark gewandelt hat (u.a. ist eine großflächige Bebauung entlang des geplanten Trassenverlaufs entstanden). Auch wurden in den vergangenen Jahrzehnten verkehrsplanerische und -technische Maßnahmen getroffen, die eine Verlegung heute in Frage stellen. Schließlich würde durch eine Trassenverlegung die Attraktivität für den Durchgangsverkehr weiter erhöht und es wäre mit einer weiteren Verkehrszunahme zu rechnen, welches den Stadtteil Bothfeld insgesamt an die Grenze seiner verkehrlichen Belastbarkeit führen würde.

Im Übrigen sind Maßnahmen zum Erhalt bereits bestehender Straßen gegenüber Neubaumaßnahmen wesentlich kosteneffizienter und daher in gesamtstädtischer Perspektive vorzugswürdig.

Auch die Belange des örtlichen Umweltschutzes sind zu berücksichtigen, da sich auf und entlang der vorgesehenen Trasse zwischenzeitlich eine schützenswerte Flora und Fauna entwickelt hat, deren Zerstörung in keinem Verhältnis zum fragwürdigen Nutzen der besagten Verkehrsanbindung stünde. Hiervon betroffen wären insbesondere der östliche Teil der Großen Heide, etwa mit seinen seltenen Specht- und Fledermauspopulationen (siehe Artenschutzgutachten zum Baugebiet Hilligenwöhren), sowie der seit 2010 geschützte Landschaftsbestandteil „Metzhof“.