Drucksache Nr. 15-0210/2019 N1 S1:
Einrichtung eines Bereichs für Sternenkinder innerhalb des Friedhofs
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.02.2019
TOP 9.3.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-0210/2019 N1 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Einrichtung eines Bereichs für Sternenkinder innerhalb des Friedhofs
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 06.02.2019
TOP 9.3.1.1.

Beschluss

Der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, die Planung und Einrichtung eines Bereiches des Waldfriedhofs Misburg der Friedhöfe des Stadtbezirks Misburg-Andert für Sternenkinder zu ermöglichen.

Entscheidung

Dem Antrag wird teilweise gefolgt. In 2020 wird ein Kindergräberfeld auf dem Stadtfriedhof Lahe angelegt.

Begründung:

Auf den in Betrieb befindlichen acht Stadtteilfriedhöfen können aufgrund tendenziell geringer Flächenangebote nicht alle Grabarten angeboten werden. Dagegen sollen die bezirks- und stadtteil-unabhängigen Stadtfriedhöfe möglichst alle Grabarten in ihrem Angebot haben. Dieses Ziel besteht auch für das Angebot von Grabstätten für Eltern, die ein Kind verloren haben. Das aktuelle Angebot an Kindergrababteilungen besteht für die Stadtfriedhöfe Stöcken, Ricklingen und Seelhorst.

Die Friedhofsverwaltung stellt bestattungspflichtige und nicht bestattungspflichtige Kinder gleich. Bestattungspflichtig ist ein Kind nach aktuellem Recht, das bei seiner Geburt mehr als 500 Gramm gewogen hat. Für die Bestattung von nicht bestattungspflichtigen Kindern (die also weniger als 500 Gramm wiegen) benötigt die Friedhofsverwaltung für die Beisetzung in einem Grab auf den städtischen Friedhöfen eine Bescheinigung des Krankenhauses bzw. ein ärztliches Attest.

Folgende Angebote stehen den betroffenen Eltern in Hannover insgesamt zur Verfügung:

1. Alle Kinder können in einem Erd-Reihen- oder Erd-Wahlgrab oder auch als Urne in einem Urnen-Reihen- oder Urnen-Wahlgrab auf allen Stadtfriedhöfen oder den jeweiligen zugehörigen Stadtteilfriedhöfen beigesetzt werden. Für diese Grabarten entscheiden sich Eltern, die einen kurzen Weg zum Friedhof wünschen, auf dem gewählten Friedhof bereits eine Grabstätte nutzen oder mit dem Gedanken spielen, zu einem späteren Zeitpunkt selbst in der Wahl-Grabstätte beigesetzt zu werden. Insofern können betroffene Eltern, die in Misburg wohnen, ihr verstorbenes Kind auf dem Stadtteilfriedhof Misburg beisetzen.
2. Auf den Stadtfriedhöfen Stöcken, Ricklingen und Seelhorst können in den dortigen Kindergrababteilungen Bestattungen mit Särgen von bis zu 60 cm Länge stattfinden. Für diese Grabart entscheiden sich Eltern, die ihr verstorbenes Kind in einem individuellen Kindergrab beisetzen möchten, später für sich selbst aber eine eigene Grabstätte erwerben wollen. Für die Zeit der Trauer hat hier der Kontakt mit anderen betroffenen Eltern eine vorrangige Bedeutung. Die genannten Kindergräber werden als Wahlgräber angeboten, so dass die Eltern nach 20 Jahren die Möglichkeit haben, ggf. die Grabstätte wiederzuerwerben. Eine Bezirks- oder Stadtteilbindung gibt es für die Stadtfriedhöfe nicht, so dass sich die Eltern für jedes der genannten Kindergräberfelder entscheiden können, unabhängig vom Wohnsitz.

3. Für nicht bestattungspflichtige Kinder, bietet die Stadt die Möglichkeit der gemeinsamen Beisetzung auf Veranlassung der Krankenhäuser. Dies organisiert der Verein Leere Wiege e.V. Zweimal im Jahr finden Beisetzungen statt, zu denen die betroffenen Eltern eingeladen werden. Das Gräberfeld befindet sich auf dem Stadtfriedhof Stöcken im Bereich der Kindergedenkstätte, so dass auch hier Eltern mit ihrer Trauer in der Gemeinschaft anderer betroffener Eltern sind.

4. Ebenfalls auf der Kindergedenkstätte des Stadtfriedhofs Stöcken, die auch den Großteil der individuellen Kindergräber auf dem Friedhof beherbergt, kann verstorbenen Kindern ganz ohne Grabstätte gedacht werden und für diese Kinder im Bereich der sogenannten Gedenkkreise bei Bedarf ein Gedenkstein gesetzt werden.

Während sich die Angebote für das reine Gedenken (ohne Beisetzungsstätte) oder die Bestattung von nicht bestattungspflichtigen Kindern über die Krankenhäuser auf die Kindergedenkstätte auf dem Stadtfriedhof Stöcken konzentrieren, sollen individuelle Bestattungen von verstorbenen Kindern, bestattungspflichtig oder nicht, in gesonderten Kindergräberfeldern auf den Stadtfriedhöfen möglich sein.

Auf dem Stadtfriedhof Lahe fehlt noch ein solches Kindergräberfeld. Daher nimmt die Friedhofsverwaltung diese Anfrage als Anregung auf und wird auch auf diesem Stadtfriedhof ein Kindergräberfeld anlegen, so dass betroffene Eltern aus Misburg, Anderten oder anderen Stadtteilen im Nordosten der Stadt, die ihr Kind nicht in einem „normalen“ Grab auf dem Stadtteilfriedhof beisetzen wollen, den kurzen Weg nach Lahe hätten, statt die anderen Stadtfriedhöfe anzufahren. Ihnen bliebe trotzdem weiterhin freigestellt, auch ein Grab in einem der anderen Kindergräberfelder zu wählen, z.B. auf dem Stadtfriedhof Stöcken, weil hier durch die anderen Bestattungs- und Gedenkangebote sowie durch das Engagement des Vereins Leere Wiege e.V. ein intensiverer Kontakt zu betroffenen Eltern möglich ist.

Die Verwaltung wird den Bezirksrat nach Fertigstellung über die Eröffnung dieses Gräberfeldes informieren.