Antrag Nr. 15-0200/2005:
Lärmschutz entlang der B 65 im Stadtbezirk,
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks.Nr.15-2481/2004

Inhalt der Drucksache:

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Lärmschutz entlang der B 65 im Stadtbezirk,
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zur Drucks.Nr.15-2481/2004

Antrag,

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten,


1. im Bereich der B 65 - Abschnitt Änderten bis Döhren - die erlaubte Fahrgeschwindigkeit von Tempo

“100" auf Tempo “80" herabzusetzen und die entsprechenden, Verkehrszeichen dahingehend auszutauschen, sowie ein Schild "Lärmschutz" aufzustellen.

2. die Einhaltung der neu eingeführten Höchstgeschwindigkeit durch Kontrollen zu überprüfen.

Begründung

Die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Tempo “80" würde erheblich zum Lärmschutz für Anwohner der B 65 beitragen. Da bereits erfolgte Geschwindigkeitsmessungen gezeigt haben, dass auch die jetzige Höchstgeschwindigkeit Tempo “100" nicht von allen Autofahrern eingehalten wird, ist eine Geschwindigkeitskontrolle nicht nur sinnvoll, sondern sogar dringend notwendig, um eine Lärmverminderung zu erreichen