Anfrage Nr. 15-0196/2016:
Winterdienst im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Winterdienst im Stadtbezirk

Der Fraktion gegenüber sind Klagen geäußert worden, dass vor Seniorenresidenzen - hier insbesondere dem Ökumenischen Altenzentrum Ansgarhaus in der Olberstraße und dem Katharinenhof und vor Schulen wie etwa der GS Loccumer Straße nach dem Wintereinbruch die Straßen ( Olbersstraße, Matthäikirchstraße) und (soweit es sich um städtische Grundstücke handelt) Gehwege nicht von Schnee geräumt wurden, so dass es zu Behinderungen kam.

Nicht geräumte Straßen vor den Senioreneinrichtungen behindern nicht nur unsere älteren Mitbürger beim Überqueren der Straße (Rollatoren können im Schnee stecken bleiben), auch Krankentransporte und Rettungswagen, die ja häufiger derartige Institutionen ansteuern müssen, haben erhebliche Probleme.

Auch vom Winterdienst verschont gebliebene Gehwege vor Schulen machen es den Schulkindern nicht gerade leicht, unfallfrei ihre Schule zu erreichen.

Wir fragen die Verwaltung,
1.) Auch wenn die Straßen, an denen Seniorenresidenzen liegen, nicht unbedingt Hauptverkehrsstraßen sind: Kann für derartige Straßen eben wegen der Altenheime die Räum-Priorität erhöht werden?

2.) Gibt es Vorschriften, die die Räumpflicht vor städtischen Grundstücken (Schulen, Kitas etc.) besonders regeln?

3.) Wer kontrolliert die Einhaltung der Räumpflicht auf Gehwegen vor städtischen Grundstücken und veranlasst ggf. Sanktionen gegenüber den (bei entsprechender Vergabe: vertraglich) Verantwortlichen bei nicht erfolgtem Winterdienst?