Drucksache Nr. 15-0182/2024 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion:
Ausreisepflichtige Migranten im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.02.2024
TOP 10.4.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-0182/2024 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der AfD-Fraktion:
Ausreisepflichtige Migranten im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 08.02.2024
TOP 10.4.1.

Laut Plenarprotokoll des Bundestages lebten im August 2023 etwa 261.925 ausreisepflichtige Personen in Deutschland. Die meisten von ihnen kommen aus dem Irak, Afghanistan, der russischen Föderation, Nigeria und der Türkei.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele ausreisepflichtige Migranten leben aktuell im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt?

2. Wie viele von ihnen sind männlich, weiblich und minderjährig?

3. Aus welchen Herkunftsländern stammen sie?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Das Fachverfahren ermöglicht keine statistische Abfrage nach Stadtbezirken. Wir haben lediglich die Möglichkeit nach Postleitzahlen zu sortieren.

Der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt liegt in den Postleitzahlbereichen von 30453 und 30455. Die von uns ermittelten Zahlen beziehen sich daher auf die Gebiete der beiden Postleitzahlen, d.h. der Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, Teile von Linden, Limmer, Bornum und Ricklingen. Dies vorangestellt beantworten wir die Fragen wie folgt:




zu 1. und 2.:

Im Gebiet der Postleitzahlen 30453 und 30455 leben aktuell 183 Personen, die ausreisepflichtig sind. Dabei handelt es sich um 115 Männer und 68 Frauen. 67 Personen sind noch minderjährig.

Gegen die Umsetzung der Ausreisepflicht können rechtliche oder tatsächliche Gründe sprechen.

Bei mehr als zwei Drittel der ausreisepflichtigem Personen resultiert dieses aus einer anhängigen Eingabe bei der Härtefallkommission, aus nach Art. 6 Grundgesetz geschützten familiären Bindungen im Bundesgebiet, einen noch nicht ausgestellten Passersatzpapieren oder es muss auf eine entsprechende Rückführungsmöglichkeit in das jeweilige Heimatland gewartet werden - dieses organisiert das Land Niedersachsen. Neben dieser Hauptgruppe können auch noch medizinische Gründe gegen die Umsetzung der vollziehbareren Ausreisepflicht sprechen.

zu 3.:

Die Top 3-Herkunftsländer sind Irak, Montenegro und Serbien.