Anfrage Nr. 15-0167/2022:
Unfallschwerpunkt Hahnensteg

Inhalt der Drucksache:

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Unfallschwerpunkt Hahnensteg

In den letzten Wochen und Monaten ist es zu mehreren Unfällen von Fußgänger*innen im Umfeld des Nahversorgers im Hahnensteg gekommen. Die Nebenanlage ist in diesem Bereich nicht barrierearm ausgebaut, es fehlt z.B. eine Bordabsenkung zur Einfahrt zur Ladezone, bzw. Wohnanlage „Vor dem Edelhof“ (An der Bauerwiese/Kneippweg). Im Bereich der Zufahrt sammelt sich außerdem
in einer Senke häufig Wasser, das u.a. im gefrorenen Zustand eine besondere Gefahr für Passant*innen darstellt. Die Gehwegplatten der Nebenanlage sind uneben und der Gehweg wird zudem häufig durch Unrat im Bereich des dort abgestellten Altkleidercontainers verengt. Auch wenn zuletzt Sperrmüll und andere Unrat entfernt wurde, ist durch die geschilderte Beschaffenheit der Nebenanlage die Verkehrssicherheit an diesem Punkt weiterhin nicht gewährleistet. Bereits 2011 ist die Stadt auf die Eigentümerin zugegangen, mit dem Ziel dass die beschriebenen Nebenanlagen hergerichtet werden. Die Eigentümergemeinschaft weigerte sich seinerzeit aus
Kostengründen in die Nebenanlage einzugreifen und lehnte auch das Angebot des Flächenankaufs durch die Stadt ab. Die Stadt wiederum lehnte die Vornahme der Maßnahme auf dem Privatgrundstück aus grundsätzlichen Erwägungen ab (s. DS 15-0406/2012 S1).

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Welche Flächen im Bereich der beschriebenen Gefahrenstelle befinden sich im städtischen Eigentum und inwiefern befinden sich diese in einem verkehrssicheren Zustand?
  2. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung noch einmal auf die Eigentümergemeinschaft zuzugehen, um eine Herrichtung der Flächen zu erreichen?
  3. Wird die Stadt eine Ersatzvornahme im Rahmen der Gefahrenabwehr gemäß §66 NPOG in Erwägung ziehen?