Antrag Nr. 15-0164/2014:
Leinenzwang für Hunde im Landschaftsschutzgebiet "Döhrener Mühle"

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Leinenzwang für Hunde im Landschaftsschutzgebiet "Döhrener Mühle"

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, im Bereich Döhrener Mühle (zwischen Leinewehr und Wülfeler Holzbrücke) – insbesondere im Bereich des dortigen Landschaftsschutz- gebietes - vermehrt Parkranger einzusetzen, um dort freilaufende Hunde zu verhindern.

Begründung

In der Grünanlage am Leinewehr sowie im angrenzenden Landschaftsschutzgebiet bis zur Wülfeler Holzbrücke werden öfters Hunde von ihren Besitzern frei laufen gelassen – obwohl Hinweisschilder dort unmissverständlich auf den Leinenzwang hinweisen. Es kam dort nach Anwohnerberichten bereits mehrfach zu Auseinandersetzungen mit den verantwortlichen Hundehaltern und Hundehalterinnen.
Im angrenzenden, weiter südlich gelegenen Landschaftsschutzgebiet (Wülfeler Maschweg) hat sich wegen der Wülfeler Störche der Hunde-Leinenzwang inzwischen herumgesprochen - leider aber nicht im angrenzenden Döhrener Landschaftsschutzgebiet/Döhrener Mühle, das laut Gesetzeslage genauso schutzbedürftig ist.
Ein vermehrter Parkranger-Einsatz könnte hier für kurzfristige Abhilfe und langfristige „Gedächtnisstütze“ bei den Haltern und Halterinnen freilaufender Hunde sorgen sowie dazu beitragen, Tier- und Pflanzenwelt in diesem Döhrener Landschaftsschutzgebiet zu erhalten.