Drucksache Nr. 15-0149/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Blühpflanzen im öffentlichen Verkehrsraum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.01.2019
TOP 7.4.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-0149/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Blühpflanzen im öffentlichen Verkehrsraum
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 30.01.2019
TOP 7.4.5.

Im Frühling ist wieder Pflanzzeit. In unserem vollbetonierten Stadtbezirk fehlen Blühpflanzen als Grundlage für die Existenz einer vielfältigen Insektenwelt. Darüber hinaus sorgen blühende Pflanzen für erfreuliche Farbtupfer im architektonischen Alltagsgrau.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Welche öffentlichen Flächen (Verkehrsinseln, Seiten- oder Mittelstreifen, Baumscheiben u.a.) sind in 2019 für eine Bepflanzung mit (saisonal wechselnden) Blühpflanzen vorgesehen und wie hoch ist der Anteil dieser Flächen an der entsprechende Gesamtfläche?

2. Warum sind die nicht zur Bepflanzung mit Blühpflanzen vorgesehenen Flächen von der Verwaltung dafür nicht vorgesehen?

3. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit zu einem verstärkten Aufstellen und Befüllen von Pflanzkübeln, Hochbeeten etc., um das Angebot an Blühpflanzen zu erweitern, etwa vor dem Lindener Rathaus, auf der Limmerstraße oder entlang der Blumenauer Straße?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Blühpflanzen, wie z.B. Frühjahrsblüher, wurden z.B. am Ihmeufer und an der Blumenauer Straße eingebracht und werden ergänzt. Auf geeigneten Flächen im Stadtbezirk wurden auch Wildpflanzenflächen neu angelegt. Auch Bäume und Sträucher tragen ihren Teil zur Insektenfreundlichkeit der Umwelt bei. Aufgrund der steigenden Arbeitsbelastungen im Rahmen der Pflichtaufgaben wie z.B. Verkehrssicherungspflichten ist eine Wechselbepflanzung der Grünflächen in der Landeshauptstadt Hannover auf wenige repräsentative Objekte in der Innenstadt beschränkt worden. Dieses gilt auch für das Aufstellen von Kübeln. Eine kurzfristige Ermittlung des Anteils der mit insektenfreundlichen Pflanzen bepflanzten Flächen ist uns aus Gründen des dafür erforderlichen Aufwandes nicht möglich.

Zu 2.)
Bei einem Vorschlag von Flächen für die Anlage von Wildpflanzen wird die Fläche vorab auf Eignung geprüft. Flächen, die für Veranstaltungen zur Verfügung stehen müssen sowie stark beschattete oder als Spiel- und Liegefläche genutzte Bereiche sind i.d.R. nicht für eine zusätzliche Bepflanzung mit Blühpflanzen geeignet.

Zu 3.)
Nein, für das verstärkte Aufstellen und Befüllen von weiteren Pflanzkübeln und Hochbeeten und deren Pflege stehen weder personelle noch finanzielle Mittel im Haushalt zur Verfügung.