Anfrage Nr. 15-0149/2008:
Lärmbelästigung durch Vogelabwehrbeschallung in Wettbergen

Inhalt der Drucksache:

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Lärmbelästigung durch Vogelabwehrbeschallung in Wettbergen

Auf den Feldern hinter dem Regenrückhaltebecken in Wettbergen-West / B 217 hat ein Landwirt eine gasbetriebene Beschallungsanlage zur Vertreibung der Vögel angebracht. Diese erzeugt in unregelmäßigen Abständen fünf- bis sechsmal pro Stunde laute Knallgeräusche, die von den Einwohnerinnen und Einwohnern Wettbergen-Wests, Wettbergens und Mühlenbergs als störender Lärm wahrgenommen werden.

Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung dieser Zustand bekannt?
2. Ist die Verwendung der beschriebenen Vogelabwehrmechanismen angesichts
der nahen Wohnbebauung dort zulässig?
3. Welche Maßnahmen gedenkt die Verwaltung zu treffen, um die Lärmbelästigung abzustellen?