Antrag Nr. 15-0141/2008:
Fußwegreinigung Wettbergen Hauptstraße / B 217
Inhalt der Drucksache:
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Fußwegreinigung Wettbergen Hauptstraße / B 217
Antrag
Entlang des Fußweges an der Brachfläche Wettbergen Hauptstraße / Ecke B217 wird der vorhandene Wildwuchs bis zur Grundstücksgrenze zurück geschnitten.
Die Verwaltung verpflichtet die Anlieger zu einer dauerhaften Reinigung.
Die Verwaltung verpflichtet die Anlieger zu einer dauerhaften Reinigung.
Begründung
Das an o.g. Fußweg gelegene Grundstück liegt seit Jahren brach und wird nicht gepflegt. Der sich darauf ausbreitende Wildwuchs überwuchert mittlerweile auch den angrenzenden Fußweg. Dies zwingt die Fußgänger, auf den parallel verlaufenden Radweg auszuweichen. Aufgrund der Kurvenlage mit eingeschränkten Sichtverhältnissen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für Radfahrer und Fußgänger.