Antrag Nr. 15-0120/2023:
Unterrichtung des Bezirksrats zu Bauvorhaben

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Unterrichtung des Bezirksrats zu Bauvorhaben

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, den Bezirksrat unverzüglich über die im Jahr 2023 geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Stadtbezirk zu informieren. Hierzu soll ein gesonderter nicht-öffentlicher Termin stattfinden. Ein solcher Informationstermin soll zukünftig zu Beginn eines jeden Jahres stattfinden. Er ersetzt nicht die laufende Information über aktuelle Bauvorhaben.
In dem ersten Termin soll zusätzlich diskutiert werden, wie der politische Gestaltungsspielraum des Stadtbezirksrat trotz der eingeschränkten personellen Ressourcen der Verwaltung erhalten werden kann.

Begründung

Im letzten Jahr hat es vermehrt Kritik an dem Zeitpunkt und dem Umfang der Informationen zu relevanten Bauvorhaben im Stadtbezirk gegeben. Ein fester Termin zu Beginn des Jahres ermöglicht einen umfassenden Austausch, außerdem können auch Fragen zu einer möglichen Priorisierung bei konkurrierenden Vorhaben, z.B. zu Straßen- und Radwegsanierungen in einem vertraulichen Rahmen diskutiert werden. Nach § 93 Absatz 1, Ziffer 2 NKomVG fällt die Festlegung der Reihenfolge von Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, deren Bedeutung über den Stadtbezirk nicht hinausgeht, in die Zuständigkeit des Stadtbezirksrats. Nur mit hinreichenden Informationen kann der Stadtbezirksrat diese Verantwortung wahrnehmen. Ein solcher Austausch hat in früheren Jahren auch ohne einen entsprechenden Antrag des Bezirksrats stattgefunden. Aktuelle Entwicklungen im laufenden Jahr sollen auch weiterhin im öffentlichen oder nicht-öffentlichen Teil der regulären Bezirksratssitzungen erörtert werden.