Antrag Nr. 15-0118/2022:
Zebrastreifen für Radwege in Verbindung mit Zebra-Streifen auf Straßen

Inhalt der Drucksache:

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Zebrastreifen für Radwege in Verbindung mit Zebra-Streifen auf Straßen

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob es rechtlich zulässig und zum Schutz von Fußgängern sinnvoll ist, auf den Radwegen, die an einem Zebrastreifen vorbeiführen, auf diesen Zebrastreifen aufzubringen (siehe Foto).

Begründung


Neben Zweirichtungsradverkehr und immer schneller werdenden Fahrrädern ergibt sich häufig für Fußgänger (hier besonders Senioren und Kindern) eine gefährliche Situation beim Überqueren eines Radweges. Der Fußgänger schwenkt vom Fußweg über den Radweg auf die Straße, wo er gemäß StVO beim Zebrastreifen Vorrang hat. Dieses gilt aber nicht für den Radweg.